Alles über meine Mutter

Was bleibt, wenn man in der Babyklappe abgegeben wurde

05.02.2010 von Das Magazin , 7 Kommentare

Zuletzt geschah es am Freitag vor zwei Wochen. Ein mit Sicherheitsglas verkleidetes Babyfenster am Regionalspital Einsiedeln öffnete sich. Zum fünften Mal in der achtjährigen Geschichte dieses ersten Babyfensters in der Schweiz trennten sich so eine Mutter und ihr Kind. Und die Möglichkeit dazu wird weiterhin heftig kritisiert. Mütter, die ihre Kinder anonym abgeben, würden lebenslang an schweren Schuld- und Versagensgefühlen leiden. Aber vor allem der Schmerz ihrer Kinder ende nie. Wer in einem Babyfenster gefunden werde, sei ohne Chance, je etwas über seine Eltern zu erfahren. Befürworter dieses Angebots erwidern, man müsse doch erst einmal das Überleben dieser Kinder sichern: Babyfenster seien eine Alternative zu extrem schweren Lebensbedingungen während der Kindheit oder gar zu ihrer Tötung durch Mütter, die nicht selten drogenabhängig oder selbst halbe Kinder wären. Auch in Lübeck in Deutschland gibt es ein Babyfenster, zwölf Mal wurde dort seit seiner Einrichtung 2001 ein Kind abgegeben, vier Mal lag daneben ein Brief.

Die Diskussion

7 Reaktionen

  1. Brigitta Meier

    Danke für diese wertvolle Veröffentlichung.
    Alle, diese das Abtreibungsverbot als gute Lösung proklamieren sollen sich bitte tiefgehend mit diesen Briefen auseinander setzen.
    Unendlicher Schmerz und Trauer sind ein lebendlanger Begleiter für diese Eltern und Kinder. Ich möchte das niemandem zumuten müssen.

  2. egni

    Eindrücklich. Ich habe die Briefe meiner 17jährigen Tochter zum Lesen gegeben. Ihr Kommentar: “Billig”. Dem stimme ich zu. Ich würde um nichts in der Welt einen solchen “Abschiedsbrief” später erhalten und lesen wollen, wenn ich ein solches, in die Babyklappe gelegtes, Kind wäre (ich käme mir vor wie der letzte Dreck). Bei allem Verständnis für schwierige Situationen, in denen man jederzeit im Leben stecken kann: sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es genügend Hilfs- und Unterstützungsangebote. Was man liebt, behaltet man bei sich. Das ist ein ganz einfaches Prinzip. Deshalb sind die (durchaus verschiedensten) Liebesbeteuerungen in den Briefen tatsächlich “billig” und schlussendlich eben auf fehlende Liebe oder fehlende Persönlichkeit und Stärke zurückzuführen. Jedes Kind, das sein Haustier liebt, würde dieses niemals weggeben oder aussetzen … und wenn es “nur” eine Maus ist.

    P.S. Abtreibung wäre da sicher besser – dies zum Kommentar von Brigitta Meier. Da muss sich das Kind später wenigstens nicht damit auseinandersetzen, dass es von seinen Erzeugern nicht gewollt worden ist.

  3. Presserat: Meine erste Beschwerde « Ws Blog

    [...] Sachverhalt: Am 6. Februar 2010 hat »Das Magazin« der TAMEDIA nach einer kurzen Einleitung (http://dasmagazin.ch/index.php/alles-uber-meine-mutter/) vier Briefe abgedruckt, welche der Einleitung zufolge in der Babyklappe in Lübeck (Deutschland) [...]

  4. monika

    Ich kann diese Beschwerde nur unterstützen. Diese Briefe sind wahrscheinlich alles was diesen Kindern von ihren Eltern geblieben ist – sie sollten dieses Wenige nicht auch noch mit der restlichen Welt teilen müssen.
    Man muss es in aller Deutlichkeit sagen: Die Briefe haben in der Presse nichts verloren!

  5. Lukas O. Bendel

    @ den/die Autor/in der Einleitung:
    Kein Wunder, wollen Sie nicht zu diesem Ausbund an müttermystifizierendem Schwachsinn stehen: „… trennten sich so eine Mutter und ihr Kind …“ ist eine glatte Lüge, denn der Säugling hat sicherlich keinen aktiven Part dabei. Aber eine Mutter darf, ja kann nicht alleine für einen lieblosen Akt verantwortlich sein.
    Die ganze Diskussion ist aber aus Sicht der Kinderrechte höchst fragwürdig: Will ein Vater nicht zu seinem Kind stehen, wird er (m.E. zu Recht!) von der öffentlichen Meinung dafür verurteilt und von den staatlichen Behörden notfalls mit Zwangsmassnahmen eruiert. Begründet wird dieses Vorgehen mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung und dabei insbesondere auch seiner familiären Gesundheits-Vorgeschichte sowie mit seinem Anspruch auf finanzielle Versorgung und allenfalls Erbansprüche. Wieso soll das Kind diese Rechte gegenüber seiner Mutter nicht haben? Hat eine Mutter keine Pflichten gegenüber ihrem Kind bzw. gehen ihre Interessen jenen des Kindes vor?
    Die zur Abschreckung genannten Alternativen zu Babyfenstern sind billige Ausreden: Unser Sozialstaat versorgt Mütter sehr gut, ja verhätschelt sie geradezu (wer das nicht glaubt, lese die SKOS-Richtlinien). Und wollen wir den Rechtsstaat wirklich aushöhlen um potentielle Täter/innen von ihrer Tat abzuhalten? Mit einer solchen Argumentation können Sonderrechte für jede Gruppe Unzufriedener bzw. Lebens-Unfähiger gerechtfertigt werden.

    @ Brigitta Meier:
    Diese Briefe sind – wie Egni’s Tochter korrekt erkannt hat – erbärmlich nichtssagend: “Ich wünsche Dir ein gutes Leben, will mich dafür aber nicht anstrengen”, ist kein Liebesbeweis sondern Ausdruck reiner Egozentrik. Wer seine Kinder liebt, will von diesen nicht getrennt sein und gibt sein letztes Hemd für diese sowie reisst sich ein Bein aus, wenn dies auch noch nicht reicht.

    @ Philippe Wampfler:
    Da diese Briefe nicht unterzeichnet sind, ist kein Rückschluss auf die Schreibende möglich, weshalb auch deren Persönlichkeitsrechte durch eine Publikation der Briefe nicht verletzt sein kann.
    @ Monika: Diese Briefe sind das Einzige, was die Mütter (!) ihren Kindern zu geben hatten (wie eine Briefschreiberin festhält, weiss der Vater gar nichts von dem Kind – und das dürfte die Regel sein). Und diese Briefe zeigen so wenig Persönlichkeit sowie Liebe, dass deren Teilen mit der Öffentlichkeit einerseits kein Verlust für das Kind ist und andererseits für die öffentliche Meinung vielleicht der längst notwendige Anstoss zur Verabschiedung vom Mythos der liebenden Mutter ist – und dann hätten diese Mütter wenigstens doch noch etwas Gutes getan.

  6. phwampfler

    An Herr Bendel:

    Die Frage, ob die Schreibenden via diese Briefe identifiziert werden können, ist nicht ausschlaggebend dafür, ob das Abdrucken der Briefe medienethisch gerechtfertigt ist.

    Die Aussage, die Öffentlichkeit könne über dieser Briefe Abschied vom »Mythos der liebenden Mutter« nehmen, ist reichlich naiv. Die »liebende Mutter« ist ein Teil einer umfassenden Genderrolle, welche der Realität nichts zu tun hat; genau so wie der »für seine Familie arbeitende Vater«.

    Die Öffentlichkeit ist vielmehr angesichts dieser Briefe genau so überfordert mit der Situation wie es diese Mütter sind: Natürlich denken wir, wir könnten alle viel bessere Briefe schreiben, aber ändert das etwas an der Situation, wenn man dann noch rhetorisches Geschick aufweist?

    Uns fällt vielmehr einfach schwer zu akzeptieren, dass es Situationen gibt, in denen uns die Worte, die Gefühle, die Sicherheit fehlen: Wenn z.B. ein Kind auf die Welt kommt, man als Mutter spürt, dass man damit nicht umgehen kann, und doch teilweise dafür verantwortlich ist. Diesen Situationen voyeuristisch zu begegnen gehört m.E. zum Falschesten, was man tun kann.

  7. »Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein« « Ws Blog

    [...] dieser Anekdote leite ich über zu meiner ersten Presseratsbeschwerde wegen den im Magazin veröffentlichten Briefen von Müttern an ihre Kinder, die sie an einer Babyklappe in Lübeck [...]

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