Binswanger: Bye-bye Bankgeheimnis

Das Schweizer Bankgeheimnis ist bekanntlich heilig – ausser für die USA.

27.06.2008 von Daniel Binswanger

Der deutsche Fiskus möchte, dass auch die reichen Bundesbürger ihre Steuern bezahlen. Er möchte, dass der Schweizer Finanzplatz keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet. Unsere Reaktion auf dieses offenbar skandalöse Anliegen ist bekannt: Schweizer Bankenvertreter und die sogenannt wirtschaftsnahe Publizistik witterten umgehend «Gestapo-Methoden». Der Angriff aufs Bankgeheimnis bedrohe die Existenz der Schweiz, so hiess es. Die totalitären Züge des deutschen Etatismus negierten die freiheitliche Staatsverfassung, wurde gewarnt. Der deutsche Obrigkeitsstaat unterwandere die urwüchsige Schweizer Demokratie. Die Strategie dahinter ist schlicht und wohl erprobt: Das Schweizer Wirtschaftsestablishment macht sich zum Claqueur von antideutschen Ressentiments.
Leider möchte aber auch der amerikanische Fiskus, dass die reichen US-Bürger ihre Steuern bezahlen. Amerika möchte ebenfalls die Steuerhinterziehung unterbinden. Sind jetzt plötzlich die Amerikaner von den Gestapo-Methoden infiziert? Müssen die strammen Bewahrer helvetischer Freiheitlichkeit nun auch der US-Demokratie Lektionen in Antietatismus erteilen?
Das wären interessante Fragen, aber siehe da: Amerikanische Steuerbehörden und deutsche Steuerbehörden haben offenbar nicht das Geringste miteinander zu tun. US-Fiskus und europäischer Fiskus: Da tut sich offenbar ein kategorialer Graben auf. Anders lässt sich kaum erklären, dass die Bankenvertreter nun behaupten, das amerikanische Untersuchungsverfahren gegen die UBS stelle das Bankgeheimnis in keiner Weise infrage. Es ist ein bescheidenes Verteidigungsdispositiv, auf das die Finanzindustrie jetzt zurückgeworfen wird. Da man das Problem nicht lösen kann, negiert man seine Existenz.
Verzweifelt wird versucht, die Maginotlinie des Schweizer Bankenplatzes zu halten: Bei Steuerbetrug kooperieren unsere Behörden, bei «blosser» Steuerhinterziehung aber bleibt das Bankgeheimnis gewahrt. Die Berner Delegation, die in die USA reiste, um die Wogen zu glätten, dürfte eifrig versucht haben, das amerikanische Rechtshilfegesuch – das Steuerhinterziehung in bis zu 20 000 Fällen betrifft – juristisch so umzubiegen, dass davon nur noch Fälle von Betrug im helvetischen Sinne betroffen wären. Auf diesem Weg könnte man mit den Amerikanern nach Schweizer Recht voll kooperieren und gleichzeitig das Gesicht wahren. Das Gesicht – aber nicht das Bankgeheimnis, das gegenüber den USA immer mehr zur leeren Fiktion wird.
Denn volle Kooperation wird schon deshalb unumgänglich sein, weil die UBS ihren Status als sogenannter Qualified Intermediary nicht verlieren will. Dazu gehört auch, dass das Geldinstitut keinerlei Offshore-Banking-Tätigkeit auf US-Territorium ausüben darf. Realistischerweise wird das bedeuten, dass die Verwaltung amerikanischen Schwarzgeldes durch Schweizer Grossbanken legal nicht mehr praktikabel ist.
Weshalb wird aber die immer fiktivere Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung von der Schweiz mit winkelriedscher Entschlossenheit verteidigt? Weil man offenbar immer noch hofft, Europa vorenthalten zu können, was man den Amerikanern de facto zugestehen muss, nämlich weit gehende Kooperation gegen Steuerhinterziehung. Es ist ja begrüssenswert, dass sich das Justiz- und Finanzdepartement im UBS-Fall kreativ zeigt. Aber wer glaubt im Ernst, dass sich Brüssel von verstiegenen Rechtsfiktionen dauerhaft wird beeindrucken lassen?

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