23.01.2009 von Daniel Binswanger , 2 Kommentare
Osterweiterung der Bilateralen I, Schengen-Dublin, Personenfreizügigkeit: Mit schöner Regelmässigkeit ist der Stimmbürger aufgefordert, den bilateralen Weg der Schweiz zu bestätigen. Die bisherigen Vorlagen haben die Europapolitik der Landesregierung konsolidiert und die Voraussetzung geschaffen, um die gravierende, zu wesentlichen Teilen durch das EWR-Nein verursachte Wachstumskrise der Neunzigerjahre zu überwinden. Alle diese Vorlagen werden von der SVP bekämpft. Mit der Mobilisierung gegen die Personenfreizügigkeit setzt die Volkspartei ein weiteres Mal auf konzeptlose Sabotagepolitik.
Der bilaterale Weg erweist sich als gangbar und wird deshalb von den Nationalkonservativen immer blindwütiger bekämpft. Die Unterstützer des Referendums gegen die Personenfreizügigkeit nehmen das Risiko auf sich, der Schweizer Wirtschaft massiven Schaden zuzufügen – und dies in der Anfangsphase einer schweren Rezession. Doch Christoph Blochers einzige Chance, in der Landespolitik weiterhin ein Rolle zu spielen, besteht darin, dass er die Intaktheit seines Schadenspotenzials unter Beweis stellt. Er ist nicht der Mann, eine solche Chance auszulassen.
Glaubwürdigkeit spielt keine Rolle. Noch im Juli hat der abgewählte Bundesrat seine eigene Truppe beschworen, das Referendum nicht zu ergreifen. Er pfiff die Auns zurück, bezeichnete die Abstimmung als «Schein-Referendum» und versicherte, er werde sich nicht an einer Abstimmungskampagne beteiligen. Erst nachdem Blocher realisierte, dass ihm die eigene Basis nicht folgen würde, vollzog er eine taktische 180-Grad-Wende. Auf welch mirakulösem Weg wurde ein «Schein-Referendum» in wenigen Monaten zur nationalen Schicksalsfrage?
Mit der argumentativen Kohärenz sieht es nicht besser aus. Einerseits behaupten die Referendumsbefürworter gegen sämtliche Expertenanalysen, dass die Personenfreizügigkeit mit allen 27 EU-Ländern zu wirtschaftlichem Schaden für die Schweiz führen würde. Zugleich vertritt die SVP aber die Position, dass die bisher bestehende Freizügigkeit mit 25 EU-Ländern uns materiellen Nutzen bringt. Freier Personenverkehr mit 500 Millionen Menschen (die gesamte EU) ist des Teufels. Freier Personenverkehr mit 470 Millionen Menschen (die EU ohne Rumänien und Bulgarien) hingegen ist eine gute Sache. Eine um sechs Prozent vergrösserte EU-Population verwandelt ganz plötzlich einen ökonomischen Segen in einen schweren Nachteil. Ein wundersamer Vorgang.
Verblüffend erscheint schliesslich das Argument, man wolle mit dem Referendum nicht die Aufkündigung der Bilateralen I bewirken, sondern den Bundesrat zwingen, die Frage der Weiterführung der Personenfreizügigkeit von der Frage ihrer Ausdehnung zu trennen. Es gehe um die Bewahrung der direkten Demokratie, sagen die Gegner, die durch die umstrittene Verknüpfung der beiden Vorlagen mit Füssen getreten worden sei. Im Falle des Neins sei die Regierung nicht verpflichtet, die Nichtweiterführung der Freizügigkeit in Brüssel zu notifizieren und deshalb könne alles beim Alten bleiben, bis man eine neue Verhandlungslösung gefunden habe.
Hier tritt ein sehr bizarres Demokratieverständnis zutage. In der Referendumsvorlage steht klipp und klar, dass über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens abgestimmt wird. Wenn die Weiterführung nicht genehmigt wird, muss logischerweise das Abkommen aufgelöst werden, womit für alle Verträge der Bilateralen I die Guillotine-Klausel zur Anwendung kommt. Unsere selbst ernannten Hüter der direkten Demokratie plädieren de facto dafür, dass der Bundesrat einen Verfassungsbruch begeht und den im Abstimmungstext wörtlich formulierten Auftrag eigenmächtig uminterpretiert. Grossspurig erklärt Referendumsführer Lukas Reimann, im Falle eines Neins werde er nicht die Aufhebung der Personenfreizügigkeit verlangen. Leben wir in einem Rechtsstaat, in dem sich die Regierung an Abstimmungsentscheide hält, oder wird der Volkswille künftig vom beliebigen Gusto milchbärtiger Jungnationalräte definiert?
Die Personenfreizügigkeit liegt im ureigensten Interesse des Landes. Wir sollten endgültig die infantile Illusion überwinden, nationale Souveränität bestehe darin, Nein zu sagen.

Bild Sébastien Agnetti
Gewinnen die sachlichen Argumente, gibt es ein klares JA zur erweiterten Personenfreizügigkeit. Doch die vereinfachenden Angstkampagnen von Masseneinwanderung usw. verfehlen ihre Wirkung nicht. Obwohl diese bei jeder außenpolitischen Abstimmung immer wieder aufs Tapet gebracht werden ohne, dass sich diese Schwarzmalereien je bewahrheitet hätten. Fragt man die Gegner aber nach der Alternative zu den gegebenen Bilateralen Verträgen, herrscht schweigen. Die Schweiz kann am 08. Februar Ja oder Nein stimmen, wir haben die Wahl, aber die Konsequenzen sollen nochmals klar aufgezeigt werden. Bei einem Nein – und hier überrascht mich die Aussagen der SVP, man müsse den Volksentscheid ja so gar nicht an die EU melden – werden bei der Notifizierung dieses Resultats die Bilateralen Verträge durch die Schweiz gekündigt. Nicht durch die EU sondern durch die Schweiz und wer glaubt, dass wir danach ein besseres Resultat erhalten sollten als dieses, welches wir aktuell haben, der irrt gewaltig. Einerseits muss die Schweiz neue Verträge mit 27 Staaten und nicht mehr wie die Bilateralen mit 15 EU Staaten aushandeln und andererseits werden brisante Themen wie das Bankgeheimnis oder der Steuerstreit ganz sicher zum Thema in diesen neuen Verhandlungen. Dies verschweigen die Gegner gerne und deshalb wollte ich es hier nochmals darlegen.
Ich bin beeindruckt von deinem Durchblick und wie klar du diesen in Worte fasst. Deine Artikel sind wahre Augenöffner – da versteht (fast) jeder was Sache ist. Danke dass du deine Recherchen und die Quintessenz daraus mit uns teilst.