15.05.2009 von Daniel Binswanger
Es entbehrt nicht der Ironie: Die Denunzierung des «obrigkeitsstaatlichen» Deutschland hat sich als Dauerrefrain der Bankenplatzverteidigung etabliert. Der Schutz der Bankkunden-Privatsphäre wurde erhoben zum helvetischen Fahneneid. Es gilt, das Réduit gegen «zentralistische», «etatistische» Auskunftsbegehren der EU zu verteidigen. Dennoch will unsere Landesregierung jetzt einen biometrischen Pass einführen, der ihr einen viel weiter gehenden Datenzugriff ermöglicht, als ihn unsere EU-Nachbarn den eigenen Bürgern zumuten. Wenn es bloss um dieeigenen Bürger und nicht um fremde Bankkunden geht, scheint die Landesregierung der Privatsphäre eine nicht eben hohe Priorität einzuräumen.
Die vom neuen Pass-Gesetz vorgesehene zentrale Speicherung von Fingerabdrücken darf in ihrer Tragweite nicht unterschätzt werden. Nicht umsonst wird sie von fast allen EU-Staaten als nicht Datenschutz-konform erachtet. Die kriminaltechnologische Erfassung der schweizerischen Gesamtbevölkerung ist potenziell ein Überwachungsinstrument, das selbst die avanciertesten Bespitzelungstechniken kommunistischer Diktaturen als antiquiertes Kunsthandwerk erscheinen lässt. Natürlich sieht das neue Gesetz Garantien vor, um den Gebrauch der biometrischen Daten einzuschränken und um Missbräuche zu verhindern. Wer allerdings kann ausschliessen, dass die Bundespolizei sich nicht doch die Möglichkeit verschaffen wird, auch bei Kriminalermittlungen auf die Zentraldatei der Fingerabdrücke zurückzugreifen? Bereits plädiert FDP-Nationalrätin Doris Fiala ganz offen für eine solche Nutzung der neuen Superdatenbank.
Dabei ist es verblüffend, dass die Vorlage zur Schaffung einer Zentraldatei überhaupt die eidgenössischen Räte passieren konnte. Immerhin zeigt sich die Schweizer Politik in anderen Belangen so allergisch gegen zentralisierte Datenbanken, dass beispielsweise die Forderung nach einer gesamtschweizerischen Registrierung von Schusswaffen bisher keine Chance hatte. Offenbar sind wir das Land, in dem der Anonymitätsschutz einer Schrotflinte sehr viel höher gewichtet wird als derjenige eines Bürgers.
Bei der Abstimmung vom morgigen Sonntag geht es nicht darum, ob die Schweiz den Schengen-Standard akzeptieren will oder nicht. Im Falle eines Neins könnte der EU- und USA-kompatible biometrische Pass trotzdem termingerecht eingeführt werden — allerdings unter Verzicht auf eine zentrale Speicherung der sensiblen Daten. Was in der Abstimmung von morgen neu ermittelt wird, ist die Ausrichtung des gesellschaftsliberalen Kompasses unseres Landes.
Eine unglückliche Figur haben beim Biometrie-Disput besonders die Parteien gemacht. Nicht nur ist das Parlament nach Aussage zahlreicher Volksvertreter zu schnell und zu uninformiert an das Dossier herangegangen. Einen unschönen Eindruck hinterlässt besonders der Zickzackkurs der SVP, die zunächst die Vorlage ihres Justizministers Blocher unterstützte, nach Übernahme des Dossiers durch Eveline Widmer-Schlumpf begann, das Gesetz nur noch halbherzig zu unterstützen, und sich schliesslich, wie nach einem plötzlichen Erweckungserlebnis, zur erbitterten Gegnerin wandelte. Wie diese Art des politischen Taktierens noch Raum für sachbezogene Erwägungen lassen soll, muss einigermassen schleierhaft bleiben.
Unschön — aber unter diesen Bedingungen verständlich — ist auch der Autoritätsschwund der Parteien. Weder die SVP- noch die SP-Basis scheinen bereit zu sein, den Nein-Parolen ihrer Parteivorstände Folge zu leisten. Die SVP-Basis müsste eigentlich den Biometrie-Pass als Zeichen der proeuropäischen Überanpassung verwerfen. Die SP-Wähler müssten den klassisch linken Bedenken gegen den Überwachungsstaat zugänglich sein. Die letzten Umfragen deuten jedoch darauf hin, dass diese Argumente nicht mehr stechen. Die Angstthemen Kriminalität und Immigration — auch wenn diese durch eine zentrale Pass-Datenbank nicht reduziert werden dürften — scheinen über alle anderen Erwägungen zu triumphieren.
Es ist zu fürchten, dass sich der Ausbau polizeilicher Vollzugsmittel ein weiteres Mal als letzter politischer Ratschluss erweisen wird. Man mag das bewerten, wie man will. Den «Schutz der Privatsphäre» sollten wir uns dann aber nicht mehr ans Revers heften.

Bild Sébastien Agnetti