02.01.2009 von Mathias Ninck , 34 Kommentare
Die Kohlers sind eine ordentliche Familie. Ja, richtig ordentlich sind sie und durchorganisiert und systematisch. Und doch, die Kohlers leben in einem Nest. So nennen sie es, und das klingt natürlich ein wenig nach Durcheinander, nach herumliegenden Stofftieren, nach umge-kippten Schultheken, verstreuten Farbstiften und Strumpfhosen, das riecht nach der warmen Muffigkeit einer Familie, die sich tapfer und vergeblich der ewigen Kraft der Unordnung entgegenstemmt.
In dem kleinen unspektakulären Einfamilienhaus, weiss gestrichen, mit Steinplatten und frisiertem Buchsbaum davor und einem Wintergarten dahinter, sauber aufgereiht neben sieben identischen Häusern, irgendwo in der Agglomeration zwischen Baden und Basel, liegt aber kaum etwas herum. Kein Buch, keine Spielsachen, kein Verschönerungs-Schnickschnack, weder Blumen noch Fotos oder Kinderzeichnungen. Eine Kerze, das ja. An der Wand die Stundenpläne der drei Kinder. Die Stube: ein Esstisch, sechs Stühle, ein Regal. Die Vorhänge haben ein lila Blumenmuster. In den Kinderzimmern: Bett, Pult, Einbauschrank. Beim Jüngsten, dem zehnjährigen Sven, immerhin, verweist etwas unübersehbar auf eine Leidenschaft; an der Wand hängt das Poster von Fernando Torres, dem Spitzenfussballer beim FC Liverpool.
Die Nüchternheit dieses «Nests» ist wohl der Tatsache geschuldet, dass die Wohnung praktikabel sein muss: Gion und Denise Kohler (die in Wirklichkeit anders heissen), die Eltern, fliegen wie Vögel ein und aus und versorgen abwechselnd die Jungen mit Futter und Zuneigung. Vor zwei Jahren, ein paar Monate nach ihrer Trennung, haben sie das so eingerichtet, haben das «Nestmodell» gewählt, wie es die Juristen nennen. Die Eltern sind ausgezogen, jeder in eine eigene, billige Einzimmerwohnung, die Kinder blieben, wo sie immer waren. Ist der Vater dran, zieht er zu den Kindern, kocht und putzt und wäscht, und dann packt er seinen Rucksack und geht wieder, während Denise auf dem Velo sitzt und aus Lenzburg anreist. Manchmal kommen mit den Eltern die neuen Partner mit, es ist ein Ein und Aus, vier Erwachsene und drei Kinder, die in wechselnder Formation in dem Haus zusammenleben.
Im März 1994 hat Gion Kohler in der Zeitung eine Annonce aufgegeben. Suche Leute zwischen 25 und 40 für Hochgebirgstouren. Er war 30 Jahre alt. Zehn Leute meldeten sich, darunter die damals 24-jährige Denise, im Sommer darauf war sie schwanger. Hochzeit im Februar 1995, «es war eine Hochzeit in Weiss», sagt sie, «es lag haufenweise Schnee». Gion und Denise sitzen am Stubentisch, ein eiskalter Nachmittag im November, schwärmerisch erzählt sie von dieser Hochzeit im Berghotel Waldhof, von den «vielen schönen Produktionen», vom Gedicht ihrer Schwester… Da unterbricht er sie mitten im Satz: «Bist du verlobt?»
Sie senkt den Blick auf ihre rechte Hand. «Nein, es ist ein Freundschaftsring. Hast du den jetzt zum ersten Mal gesehen?»
«Den sehe ich zum ersten Mal.»
«Hab ihn auch ganz neu.»
Sie schauen sich an.
«Ich möchte dann nicht zu spät sein mit Gratulieren», sagt er trocken.
Da wiehert sie vor Lachen und sagt: «Herrgott, du bisch eine.»
Im Herbst 2008 hat das Gericht die Kohlers geschieden, seit drei Wochen ist das Urteil rechtskräftig. Die Ehe ist vorbei, vierzehn Jahre nachdem sie im Obertoggenburger Schneegestöber mit fröhlichem Tamtam begonnen hatte. Jetzt könnten die beiden ihrer Wege gehen. Doch sie tun es nicht. Sie bleiben für die nächsten sieben, acht Jahre verbunden. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht für ihre drei Kinder beantragt, zwei Buben und ein Mädchen, und damit signalisiert, dass der Bruch ihres Bündnisses nicht das Ende der Familie bedeutet. Und der Richter hat ihnen dieses Recht zugesprochen.
Bis der Jüngste volljährig ist, werden sich Denise und Gion nun immer wieder zusammensetzen und die wichtigen Dinge ihrer Kinder gemeinsam regeln. Soll der Älteste weiterhin ins Eishockey-Training gehen? Wie viele Stunden pro Woche darf er am Computer sitzen? Wie viel Sackgeld bekommt die Tochter? Obwohl das vernünftig und verallgemeinerbar aussieht – die Kohlers sind doch ein Sonderfall. Das gemeinsame Sorgerecht erhält hierzulande nur jedes vierte Scheidungspaar. In der Mehrheit der übrigen Fälle wird der Mutter das alleinige Sorgerecht für die Kinder zugesprochen. Das derzeit gültige Scheidungsrecht schreibt dies vor: Der Richter überträgt das Sorgerecht einem Elternteil, in der Regel der Mutter, bei der die Kinder meistens auch wohnen. Nur wenn sich beide, Mutter und Vater, vor der Scheidung einigen und die «gemeinsame elterliche Sorge», wie sie im Juristendeutsch genannt wird, förmlich beantragen, kann der Richter von dieser Regel abweichen. Es braucht mit anderen Worten immer die Einwilligung der Mutter in die gemeinsame Sorge. Die Mütter haben damit einen Trumpf in der Hand: Wenn sie nicht wollen, haben die Väter nach der Scheidung bezüglich Kindererziehung nichts mehr zu sagen.
Ist das gerecht?
Die Frage beschäftigt die Juristen seit einem guten Jahrzehnt. Es war Ende der Neunzigerjahre, in einer Anwaltskanzlei in Schwyz, als zwei junge Anwälte aufeinander einredeten, mal ruhig, bald fiebrig, wochenlang. Damals wurde im eidgenössischen Parlament gerade das Scheidungsrecht überarbeitet, zentraler Punkt war die Frage, ob die gemeinsame elterliche Sorge möglich sein soll. Der eine Anwalt fand: Wenn die Eltern auseinandergehen, sind Streitereien über die Erziehung der Kinder absehbar. Der Zank geht immer weiter, weshalb es nötig ist, ein für alle Mal zu wissen, wer das Sagen hat. Es muss Ruhe einkehren! Der andere Anwalt hielt dagegen, das Ende einer Partnerschaft habe mit der Elternschaft nichts zu tun. «Man ist Mutter und Vater, egal, ob man sich liebt oder streitet. Es ist ein Job, den man 20 Jahre lang hat.» Er war ein Idealist, dieser Anwalt, und er sagte damals zu seinem eher nüchtern veranlagten Büropartner: «Väter und Mütter haben die Pflicht, als erwachsene Männer und Frauen sich im Interesse der Kinder aus ihren Schmerzen, ihrer Wut und aus dem ganzen Hass herauszuarbeiten. Sie müssen sich verständigen, sonst machen sie sich schuldig an den Kindern. Kinder haben das Recht auf eine gute Kindheit.» Er fand, das müsste eigentlich im Gesetz stehen.
Geschlechterkrieg
Der Anwalt heisst Reto Wehrli. Er ist 43 Jahre alt, katholisch, Vater eines Sohnes. Jahre nach dieser Diskussion mit seinem Büropartner wurde er für die CVP in den Nationalrat gewählt, das war 2003. «Da sagte ich mir: So, jetzt hast du die Gelegenheit.» Er reichte ein Postulat ein mit dem Titel «Elterliche Sorge – Gleichberechtigung», in dem er den Bundesrat auffordert, «zu prüfen, wie die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht oder nicht mehr miteinander verheirateten Eltern gefördert und ob die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall verwirklicht werden kann». Bundesrat Blocher, in dessen Zuständigkeit die Sache fiel, empfahl dem Parlament, den Vorstoss anzunehmen. Als es dann am 7. Oktober 2005 im Nationalrat zur Debatte kam, wurde rasch klar, worauf es hinauslaufen würde – auf einen Geschlechterkrieg.
Jacqueline Fehr, Anita Thanei, Ruth-Gaby Vermot, altgediente Sozialdemokratinnen, sagten Sätze wie: «Ich habe mich bei geschiedenen Frauen umgehört, hier im Saal, draussen im Leben. Das Bild ist ziemlich einheitlich. ‹Wieso denn eine Scheidung, wenn es nachher gleich weitergeht wie vorher?›, sagen diese Frauen. ‹Damit wäre doch der Streit nur weitergegangen. Ich hätte mich mit allen Mitteln dagegen gewehrt› – das ist der Tenor. Wer glaubt, dass die Frauen das gemeinsame Sorgerecht einfach so akzeptieren würden, täuscht sich.» Und: «Es sind meistens die Frauen, die Teilzeit arbeiten; es sind die Frauen, die mit den Kindern zum Zahnarzt gehen, es sind die Frauen, die die Kinder in den Kindergarten und in die Schule bringen. All diese Männer, die jetzt auf einmal mitsprechen wollen, wollen nicht mittätig sein, sie wollen eben nur mitsprechen.» Und: «Hinter dem Postulat stehen militante Männerorganisationen. Sie kämpfen um Macht über die Kinder und über die Frauen.»
Das feministische Gelände war markiert.
Auf der anderen Seite mischten sich SVP-Politiker wie Caspar Baader oder Oskar Freysinger in den Kampf. «Frau Fehr, Sie kämpfen ja immer für die Gleichbehandlung der Geschlech-ter. Finden Sie es tatsächlich richtig, dass bei der heutigen Re-gelung das Sorgerecht nur dem einen oder dem anderen El-ternteil zusteht? Entspricht das Ihren Vorstellungen von Gleichberechtigung?»
Entlastung
Am anderen Tag schrieben die Zeitungen, die Debatte über das Scheidungsrecht habe einer Verhandlung vor dem Scheidungsrichter geglichen. Ein gefühlsbestimmter Schlagabtausch, Mann gegen Frau. Dabei hatte Chantal Galladé, die junge strebsame Zürcher Sozialdemokratin, der Sache einen neuen Drall gegeben. «Es fällt mir auf», hatte sie in den Saal gerufen, «dass dieser Vorstoss von vielen unterschrieben wurde, die der jüngeren Generation angehören. Vielleicht hat das damit zu tun, dass wir Jüngeren eher schon als Kinder von Scheidungseltern aufgewachsen sind. Wir sind also quasi die Scheidungskindergeneration. Wir sind es, die in diesem Staat von dieser Regelung potenziell betroffen sein werden, weil wir kleine Kinder haben und dann vor diese Fragen gestellt werden. Deshalb möchte ich an Sie appellieren: Lassen Sie uns unsere Probleme doch auf unsere Art lösen. Wir haben einen anderen Ansatz, eine andere Vision, wie man hier als Paar oder als Eltern miteinander umgehen könnte. Lassen Sie es uns doch einfach mal probieren. Unterstützen Sie das Postulat!»
Das gemeinsame Sorgerecht. Gion Kohler räuspert sich. Es war damals, als sich die Trennung abzeichnete, ein Spaziergang auf die Lägern, bei dem er und Denise die Frage anpackten. Er sagte zu ihr: «Behalten wir wenigstens das gemeinsame Sorgerecht?» Für sie war das keine Frage, sie erinnert sich nur vage an den Spaziergang und das Gespräch. «Ich hatte gehofft, dass wir die gemeinsame Sorge haben würden», sagt sie. «Die Kinder haben das Recht, eine Beziehung zum Vater zu haben. Gerade für die Buben ist das wichtig.»
Wie hehr das klingt. Viel zu edelmütig, wenn man Gion Kohler fragt. «Jajaja», brummt er. «Du darfst jetzt schon zugeben, dass es für dich Vorteile bringt. Es ist eine Entlastung. Du hast viel mehr Freiheit.»
Sie nickt. «Es ist eine Entlastung, ganz klar.»
Recht zahm sitzen die geschiedenen Eheleute da am Stubentisch, aber das war nicht immer so. Sie haben zweieinhalb Jahre zähes Ringen hinter sich, zuerst die Eltern- und Trennungsvereinbarung, dann die Scheidungskonvention, und sie haben rund 9000 Franken ausgegeben für die Sitzungen mit ihrem Anwalt und Mediator. «Ohne den hätten wir die Kurve nicht gekriegt», sagen sie beide. Die Kohlers haben, wie sie sagen, ihre Fähigkeit, die Paarprobleme von der Kinderfrage zu trennen, «dank der Mediation» ausgeschöpft. «Zum Glück haben wir es ohne Kampf um das Sorgerecht geschafft.»
Verletzungen sind geblieben, klar. Enttäuschungen. Anfangs wollte Gion «den Spiess umdrehen». Er sagte zu seiner Frau, sie habe zehn Jahre lang den Kindern geschaut, jetzt sei er dran. Jetzt solle sie arbeiten und das Geld verdienen und er betreue während den nächsten zehn Jahren die Kinder.
«Da habe ich gesagt: Aber hallo!»
Ein Guru werden
Denise arbeitet in einem Gastrobetrieb, es ist eine 40-Prozent-Stelle, sie hat unregelmässig Dienst. Mal tagsüber, mal abends. Ab und zu am Wochenende. Er ist gelernter Schreiner, inzwischen gibt er Weiterbildungskurse, coacht KMU-Chefs, und zusammen verdienen sie brutto 120 000 Franken im Jahr. Die Kohlers sind also eine Mittelstandfamilie, wie es sie zu Tausenden gibt in der Schweiz. Nicht arm, aber jeder Franken zählt. In ihrem Kühlschrank stehen M-Budget-Produkte.
Vor der Trennung war sie ganz Hausfrau und Mutter. Und jetzt das: «den Spiess umdrehen»? Auf ihrem Gesicht erscheint ein Anflug von Ärger. «Die ersten zehn Jahre waren Knochenarbeit. Ständig die Babys rumtragen, am Tisch drei Mäuler löffeln oder etwas zerschneiden, oft kam ich zum ersten Bissen, wenn alles schon kalt war. Und die Nächte! In den ersten Jahren habe ich keine Nacht durchgeschlafen.» Sie macht eine Kunstpause und dann eine Handbewegung in die leere Stube. Und heute? Die Tochter ist beim Schlittschuhlaufen, der Älteste bei seiner Freundin; Sven sitzt oben am Computer. «Die Kinderbetreuung ist heute doch etwas ganz anderes.»
Den Spiess umdrehen: Manch eine Mutter würde sich das wünschen. Warum hat es Denise ausgeschlagen?
«Ich habe Nein gesagt», sagt sie trotzig.
«Den Spiess umdrehen, das wäre nur fair gewesen», wiederholt Gion, und seine Stimme klingt bedrückt. Er redet bedacht (während Denise impulsiv ist und oft unvermittelt laut wird), er sagt es noch einmal, ja, doch, er hätte das gerne gemacht. «Aber ich habe eingesehen, dass du, Denise, dazu nicht Hand bietest, und ich habe mich gezwungen gesehen, im Sinne einer für alle guten Lösung nachzugeben.»
Denise streckt ihren drahtig-athletischen Körper mit einem Ruck durch. «Hey. Hundert Prozent im Service arbeiten ist extrem anstrengend. Der Level ist hoch, da wäre ich innerhalb eines Jahres ausgebrannt gewesen. Ich würde es schlicht nicht schaffen. Und was ich als meinen Hauptjob will, das sind meine Kinder. Ja. Darum habe ich in der Mediation auf den Tisch geklopft und gesagt: So nicht! Ich habe gesagt: Ich unterstütze das nicht, dass du daheim herumsitzt und dich selber verwirklichst und ein Guru wirst.» Gion habe so Ideen gehabt, erklärt sie, ein bisschen Haushalt und daneben «so gurumässig öppis» zu machen, «und ich müsste mich abkrüppeln».
Gion: «Du hast nicht gecheckt, dass ich mich in den vergangenen zehn Jahren genauso abgekrüppelt habe.»
Und so funktionieren sie heute, die Kohlers: Die Mutter betreut die Kinder im «Nest» von Montag bis Donnerstag, am Donnerstagabend essen sie gemeinsam Znacht, dann übernimmt der Vater – und zwar jedes zweite Wochenende bis am Montagmorgen. An den anderen Wochenenden quittiert Gion am Freitag den Familiendienst und zieht sich in seine Einzimmerwohnung zurück. Einmal pro Woche, wenn die Mutter im Hotel Schicht hat, übernimmt er einen zusätzlichen Tag.
«Die absolute Gerechtigkeit gibt es nicht», sagt Gion. «Aber klar, wenn einen die Gefühle überfluten, Ärger und Hass und was auch immer, dann ist man blockiert.»
Gerechtigkeit sei wichtig, meint Denise, man dürfe gefühlsmässig nicht den Eindruck haben, man komme zu kurz. «Das war uns während des ganzen Prozesses mit dem Mediator gar nicht bewusst. Aber rückblickend war das wohl der Grundgedanke, der hinter allem steckte. Mit Blick auf die ungefähre Ausgewogenheit hat der Mediator uns sanft gelenkt, wenn nötig auch mal mit einer provokativen Bemerkung.»
Den Umgang mit den Kindern haben die Kohlers genau geregelt. Sie wussten um das Risiko des Scheiterns. «Wahrscheinlich findet man in der Schweiz niemanden mit einer so ausführlichen Scheidungsübereinkunft.» Normalerweise raten Anwälte vom sogenannten Nestmodell ab, häufig bricht es tatsächlich nach zwei, drei Jahren auseinander. Meistens dann, wenn neue Partner ins Spiel kommen. Da findet dann einer ein Haar in der Dusche und hat sofort eine Fantasie. Bei Kohlers hiess es darum in der Vereinbarung: «Neue Partner nehmen nicht am Nest teil.» Später strichen sie diesen Passus wieder, dazu wurden die Kinder befragt, der Mediator konsultiert. Und das Haus wurde umgebaut. Jeder Elternteil hat nun ein eigenes Schlafzimmer mit Dusche. Und wenn einer am Wochenende Besuch des neuen Partners hat, muss danach das WC «grob gereinigt» werden – so stehts in der Vereinbarung.
Empörung, Wut
Viele Juristen und Psychologen sehen heute in der schwächeren Rechtsposition der Väter eine Diskriminierung des Mannes zugunsten eines Müttermonopols. Dass Väter nach jahrelangem Familienleben bei einer Scheidung ohne Rücksicht auf die Umstände vom Sorgerecht ausgeschlossen werden können, führt zu Empörung und Wut. Seit ein paar Jahren sammelt sich dieser Zorn in Vätervereinigungen, von denen alle paar Monate ein neuer gegründet wird: «MANNzipation», «Väter ohne Sorgerecht», «Interessengemeinschaft geschiedener Väter» – hier treffen sich die Männer, deren Geschichten sich haarsträubend anhören, eine wie die andere.
Da ist der junge Vater, dessen Frau nach der Geburt des Kindes in eine Depression abrutscht, der eingesprungen ist und alles übernommen hat, das Baby, den Haushalt, der Aufmunterungsaktionen eingeleitet hat gegen den mütterlichen Babyblues, wochenlang, und dann, irgendwann, wieder ins Büro muss. Die Beziehung geht in die Brüche. Die Frau sagt zu ihm: Gemeinsames Sorgerecht? Das kannst du dir abschminken. Und dann steht der Mann vor dem Richter, und dieser sieht, dass der Mann 80 Prozent arbeitet. Der Fall ist für den Richter klar: Die Frau bekommt das Sorgerecht.
Da ist der Mann mittleren Alters, der ein Jahr lang mit seiner Frau verhandelt hat über die gemeinsame elterliche Sorge, schliesslich ist sie einverstanden. Aber dann widerruft sie plötzlich und scheinbar grundlos (sie hat erfahren, dass ihr Ex-Mann mit seiner neuen Freundin zusammenlebt).
Die Männer in diesen Vereinen wollen nur eines: die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall bei der Scheidung. Die Heilserwartung in ein neues Gesetz ist gewaltig, jeden Tag rufen Scheidungsväter im Bundesamt für Justiz an und fragen mit brennender Ungeduld nach dem Stand der Arbeiten, oder sie wollen wissen, ob das dann auch rückwirkend noch Anwendung findet. «Viele Männer haben jahrelange Streitereien hinter sich, fühlen sich von den Behörden übergangen, von der Ex-Frau hereingelegt, und vor dem Hintergrund dieses unendlichen Drehens um sich selbst wird das Sorgerecht zu einer Art Trophäe, die man sich an die Wand hängen will», erklärt Oliver Hunziker, 43, Präsident des nationalen Dachverbandes für gemeinsame Elternschaft.
All die verbitterten und desillusionierten (und oft auch selbstgerechten) Männer werden enttäuscht sein. Kein Gesetz kann sie erlösen. Denn ob man sich nach einer gescheiterten Ehe zusammenraufen und einvernehmlich für die Kinder sorgen kann, das hängt nur in beschränktem Mass vom gerade gültigen Recht ab. Es ist zuerst einmal eine Frage des Charakters und der psychischen Gesundheit.
Und doch scheint die Zeit reif, den Männern dieses kleine Recht mit dem grossen symbolischen Gehalt zuzugestehen und – ja, klar – dieses Stückchen Macht. Reto Wehrlis Postulat wurde im Nationalrat jedenfalls deutlich angenommen – mit 136 zu 44 Stimmen. Das Bundesamt für Justiz hat seither an einer Gesetzesvorlage gearbeitet, die im Dezember 2008 fertig geworden ist. Es schlägt darin das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall vor, unabhängig vom Zivilstand. Es verlangt in anderen Worten von den Scheidungspaaren den grossen Spagat der Gefühle: Obwohl sie nichts mehr miteinander zu tun haben wollen, müssen sie sich regelmässig zusammen an einen Tisch setzen und die wichtigen Kinderfragen klären. Das Gesetz wirft die (ehemaligen) Paare also zurück auf die Elternschaft, genau wie Reto Wehrli das in seinem Postulat reklamiert hat. Eveline Widmer-Schlumpf, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, wird den Gesetzesentwurf in den nächsten Wochen dem Bundesrat vorlegen und dann in die Vernehmlassung schicken. In zwei oder drei Jahren könnte das Gesetz in Kraft sein.
Theoretisch. Denn politisch ist die Sache längst nicht entschieden. Ein unverbindliches Postulat ist das eine, ein Gesetz etwas anderes. Die Vorlage hat zwei Knackpunkte. Zum einen die Frage, was die gemeinsame elterliche Sorge alles beinhalten soll. Sicher das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber muss dann eine Mutter, wenn sie mit ihrem Kind von Zürich nach St. Gal-len ziehen will, erst das Einverständnis des Vaters einholen? Eigentlich schon. Aber was bedeutet das in einer Zeit, in der die Flexibilität der Arbeitnehmer eine so grosse Bedeutung bekommen hat? Was bedeutet das vor dem Hintergrund, dass heute mehr als die Hälfte aller Ehen binational sind?
Aufruhr verursachen wird zum andern der Umstand, dass künftig nicht nur Geschiedene automatisch das gemeinsame Sorgerecht bekommen sollen, sondern auch die Unverheirateten – also Eltern im Konkubinat. Manch ein Politiker wird das als Angriff auf die Institution Ehe deuten, manch einer wird die Frage stellen: Warum soll man dann noch heiraten?
Langsam setzt sich der Gedanke im öffentlichen Bewusstsein fest, dass wir in der Schweiz vor einem emotional folgenreichen Moduswechsel stehen. Reto Wehrli, der Schwyzer Nationalrat, reist schon seit einem Jahr durchs Land, von Podiumsdiskussion zu Themenabend, mal bei den FDP-Frauen Luzern, mal beim Studentenverein in Zürich. Er redet in Fernsehtalks, und meist sitzt an seiner Seite eine Frau, die auffällt, weil sie nicht wie die anderen entlang der Geschlechterlinie argumentiert. Sie heisst Liselotte Staub, ist Psychotherapeutin und Autorin eines an den Gerichten oft konsultierten Leitfadens – «Scheidung und Kindeswohl».
Liselotte Staub sagt, mit der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall würden die Probleme einer Scheidung nicht gelöst, aber die Ehepaare würden aus der heutigen Kriegslogik befreit. Und sie erzählt zur Illustration die Scheidungsgeschichte eines Lehrers, die sie für typisch hält. Dieser Lehrer hat voll gearbeitet und gleichzeitig in seiner Freizeit viel mit den Kindern unternommen. Er möchte das gemeinsame Sorgerecht, die Frau nicht. Vor dem Richter sagt er, er würde das Pensum reduzieren, er legt einen Betreuungsplan vor; der Richter meint, wenn die Frau nicht wolle, hätten sie ja ständig Konflikte und das sei für die Kinder nicht gut. An diesem Punkt ändert der Anwalt des Lehrers die Strategie. Er sagt zu ihm: «Wir müssen auf tutti gehen. Jetzt müssen wir Vollgas geben. Sie müssen für das alleinige Sorgerecht kämpfen, und da muss der ganze Schmutz auf den Tisch.» Vor Gericht wird nun um die Kinder gestritten, es ist letztlich der Kampf um die Frage, wer der bessere Elternteil ist. «Dieser Kampf ist nie und nimmer im Interesse des Kindes», sagt Staub.
Dass heute an den Gerichten die Frage nach dem kompetenteren Elternteil gestellt wird, ist für die Psychologin nicht zuletzt ein Erbe des im Jahr 2000 überarbeiteten Scheidungsrechts. Damals hat man sich vom Verschuldensprinzip abgewendet. «Die Ausklammerung der Schuldfrage hat eine neue Kampfzone aufgetan, nach dem Motto: Wenn nicht mehr geklärt wird, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist, muss wenigstens entschieden werden, wer der bessere Elternteil ist.» Stark verkürzt, lautet die innere Logik: Wenn jemand auf der Suche nach dem Grund des Scheiterns alleingelassen wird und kein Richterspruch Klarheit schafft, sucht er auf anderem Weg den Ausgleich.
Es ist Nie zu spät
So wie manche Mütter selbstgefällig alles immer besser wissen, sind viele Väter unzuverlässig. Die Unzuverlässigkeit der Väter ist statistisch erhärtet. Liselotte Staub nennt es «die traurige Re-alität». Tatsächlich sagen viele Frauen: Er hat sich vorher auch nicht gekümmert, was will er jetzt das gemeinsame Sorgerecht! Jetzt plötzlich kann er sich um die Kinder kümmern, das ist doch himmelschreiend ungerecht. Er hat mich jahrelang allein wursteln lassen, und jetzt ist er plötzlich der liebe Papi. «Das ist natürlich ein Schlag ins Gesicht der Frau. Es ist die totale Beleidigung», sagt Liselotte Staub. «Aber aus Sicht des Kindes: super!» Es sei nie zu spät, Vater zu werden.
Und dann erzählt sie die Geschichte eines Vaters, der sich sechs Jahre lang nicht mit dem Sohn befasst hat, dessen Ehe letztlich daran gescheitert ist. Dieser Vater, ein Workaholic, verbringt jetzt jedes zweite Wochenende mit dem Sohn, er geht mit ihm ins Museum, macht Hausaufgaben, kurz: Er kümmert sich. Und die Frau? Die findet das überhaupt nicht lustig, sie hätte das all die Jahre gewollt. «Für das Kind aber ist es super, weil es nun die Beziehung zu seinem Vater auch leben kann. Das ist die beste Prävention gegen diese gewaltige Vatersehnsucht, die man bei vielen Kindern feststellt.»
Viele Väter entfremden sich nach der Scheidung von ihren Kindern. Sie ziehen sich zurück, weil sie kein Sorgerecht haben und als Folge davon das Gefühl dominiert, als Elternteil an Bedeutung verloren zu haben. Sie erleben es als Machtverlust, es produziert Hilflosigkeit. Mit der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall stünde aber niemand mehr als Verlierer da. Mann und Frau könnten sich auf Augenhöhe begegnen. Das, meint Liselotte Staub, habe im Ansatz etwas Befriedendes. Zudem sei es eine gute Voraussetzung für die Mediation, falls der Zwist wieder aufflackert. In den allermeisten Familien beruhigen sich die Querelen mit der Zeit, selbst wenn die Trennungsphase turbulent war. «Die gemeinsame Sorge ist auch bei Eltern mit hohem Konfliktpotenzial lebbar», sagt Staub.
Draussen, vor dem «Nest», versinken die Birken in der abendlichen Schummrigkeit. Irgendwann an diesem Mittwochnachmittag hat sich der zehnjährige Sven von seinem Computer-Game gelöst und zu den Eltern an den Stubentisch gesetzt. Mit einer Mischung aus Gleichmut und Neugier hat er zugehört, einmal sagt er, er wisse eigentlich gar nicht, warum sich die Eltern hätten scheiden lassen.
«Hast du die Eltern schon mal gefragt?»
«Nein.»
Einen Moment ist es totenstill.
Dann sagt die Mutter, die ihren Kopf aufgestützt hat, zum Sohn: «Gehst du jetzt Kerzen ziehen?»
«Ja.»
«Brauchst du noch zwei Franken für den Docht?»
«Nein, Docht habe ich. Aber ich hätte die zwei Franken trotzdem gerne.»
«Wofür?»
«Einfach so. Zum öppis chaufe.»
Die Frage, warum sich Denise und Gion Kohler haben scheiden lassen, bringt sie nicht in Verlegenheit. Nicht im Geringsten. Sie haben Buch geführt, gründlich, ein Ordner mit der Aufschrift «Partnerschaft» zeugt von den ungezählten Diskussionen in den letzten acht Jahren. «Eine Art Eheplanung war das, Beziehungsarbeit. Unser ewiges Thema war die Nähe», sagt Denise. Und zu Gion: «Gell? Du hattest das Gefühl, ich wollte zu wenig Nähe. Dass es dann in der Sexualität auch nicht grad so läuft, liegt auf der Hand. Wir haben geredet und geredet und das alles aufgeschrieben, wir haben die Beziehung manchmal fast zerredet, so viel haben wir geredet.»
Gion: «Ich habe mir gewünscht, dass du deine Gefühle mehr zeigst. Eigentlich das, was sonst die Frauen von den Männern verlangen. Dabei bin ich auf Granit gestossen. Oder müsste ich sagen: auf Eis?»
Denise: «In diesem Punkt gab es keine Lösung. Wir hatten beide eine Not, und die vielen Blätter, die wir vollgeschrieben haben, waren Ausdruck davon. Wir sind beide logische, klar strukturierte Menschen, und wir haben vielleicht versucht, so aus der Endlosschleife herauszufinden.» Den Ordner hat Denise im letzten Oktober entsorgt, und Gion, der das jetzt erfährt, wundert sich. Wie konntest du! Dann reden sie über dies und das, über seine Erkrankung und die damit verbundenen Ängste, und einmal sagt er: «Ich weiss nicht, wann es anfing, dass du dich dafür interessiert hast, dir auswärts einen anderen Freund zu holen.»
Ein heller Aufschrei ihrerseits. «Nur schon diese Formu-lierung!»
Das Telefon klingelt. Gion nimmt ab. Er sagt: «Doch, doch, die wohnt auch da.» Er gibt seiner Frau, die jetzt seine Ex-Frau ist, den Hörer und sagt: «Wegen dem Kleid.» Sicher, sagt Denise in den Hörer, sie komme es abholen, heute, noch vor halb sechs. Als sie auflegt, kann sich Gion den Kommentar nicht verkneifen. «So, kaufst du ein schönes Kleid?»
Denise Kohler stöhnt und schlägt in einer theatralischen Geste die Hände über dem Kopf zusammen. «Man kann auch nichts geheim halten in diesem Haushalt! Da ist man geschieden, aber der andere weiss immer noch alles!» Dann explodiert sie in ein Gelächter, und er lacht leise mit.


Wer ist besser — Vater oder Mutter? Künftig müssen sich Paare zusammenraufen, auch wenn sie gescheitert sind. | Pierluigi Macor
“Wegen des”, nicht “wegen dem”
Gemeinsames Sorgerecht
Eins vorweg, grundsätzlich bin ich dafür das den Kindern beide Elternteile erhalten bleiben.
Nur die Umsetzung dürfte sich als schwierig erweisen, da einige Grundgesetze tangiert werden.
Freie Wahl des Wohnortes
Freie Wahl der Sprache
Freie Wahl der Religion
Nehmen wir an die Frau ist nach der Heirat von Genf nach Zürich gezogen, da der Mann in Zürich arbeitet und schon immer hier gelebt hat.
Die Frau spricht beide Sprachen, der Mann nur Deutsch.
Beide sind katholisch.
In der Ehe spricht die Mutter mit dem Kind nur französisch der Vater nur deutsch.
Bei der Scheidung ist das Kind 2 Jahre alt.
Nach einem Jahr heiratet die Frau einen Genfer. Ihr neuer Ehepartner ist Mitglied einer umstrittenen Sekte. (welche ist das nicht)
Sie plant aus der Kirche auszutreten und sich dieser Sekte ebenfalls anzuschliessen.
Nach 2 Jahren wollen die beiden den Wohnort nach Genf verlegen.
Heiraten kann die Frau ohne ihren Expartner zu fragen wen sie will aber wie ist es mit dem Wohnort, der Sprache und der Religion?
Kann sie den Wohnort wechseln ohne Zustimmung des Kindsvaters?
Muss sie nun auch deutsch reden mit dem Kind? Darf sie das Kind mit der Sekte in Berührung bringen auch wenn der Vater dagegen ist?
Da sie ein gemeinsames Sorgerecht haben wird es schwierig sein, diese drei Grundrechte der Frau zu schützen.
Nehmen wir weiter an die Frau bekommt ein weiteres Kind mit ihrem jetzigen Partner.
Nach vier Jahren, das erste Kind ist nun 6 Jahre alt spricht und versteht kaum Deutsch, muss ihr Ehepartner beruflich für einige Jahre in die USA.
Der Vater des ersten Kindes ist aber nicht damit einverstanden, dass sein Kind in die USA geht, weil er dann gar keinen Kontakt mehr mit ihm haben könnte. Ist jetzt schon schwierig da es in Genf lebt und ihn kaum noch versteht. (Leider kam ihm nie die Idee Französisch zu lernen.)
Nach dem neuen Sorgerecht könnte der Vater über den Aufenthaltsort seines Kindes mitbestimmen. Dadurch bestimmt er aber auch über den Aufenthaltsort seiner Exfrau, ihres neuen Partners und über den eines ihm fremden Kindes mit.
Auch das Anrufen eines Gerichtes bei einem solchen Sachverhalt verstösst meiner Meinung nach gegen das Grundgesetz.
Einfach wird das nicht, wenn nicht fast unmöglich.
Ich würde mir zweimal überlegen ob ich bei dieser Gesetzeslage noch Kinder haben möchte.
Das viele Väter sich nach einer Scheidung von ihren Kindern zurückziehen, weil sie nicht an der Sorge beteiligt sind und dadurch ein Gefühl des Machtverlustes bekommen darf nicht der Grund einer Gesetzesänderung sein. Ich meine was sind das für Väter die ihre Kinder nur sehen und lieben wollen oder können wenn sie Macht über sie haben.
Wenn schon eine Änderung dann sollte das Besuchsrecht zur Besuchspflicht gemacht werden.
Dann müssen die Väter jedes 2. Wochenende die Kinder zu sich nehmen und nicht nur dann wenn es ihnen in den Kram passt, so wie es leider in vielen Fällen heute ist.
Im Namen des Kindes – der Titel ist ein Hohn, da wird über Kinder geschrieben, ohne deren Gefühle und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Da werden Meinungen von Menschen postuliert, die wohl keine Kinder haben, oder interessiert daran sind, den jeweils andern als Elternteil zu desavouieren.
Es ist ein Stich ins Herz, wenn ich als Vater, in welcher Form auch immer, entwertet werde.
Haben Sie mal die Kinder gefragt, deren Eltern sich getrennt haben; meine Kinder, erwachsene Kinder, was ihnen Mutter und der Vater bedeutet?
Haben Sie mal Kinder, die erst als Erwachsene ihre Mutter oder den Vater kennenlernen?
Gibt es Untersuchungen, die belegen, dass es genügt, wenn ein Kind nur einen Elternteil hat?
Gibt es Untersuchungen, die zeigen, was passiert, wenn Eltern, die sich nicht verstehen, Kinder erziehen?
Gibt es Untersuchungen, die zeigen, was passiert, wenn Eltern chronisch im Streit, nicht miteinander sprechen und ihren Kindern das Gefühl geben, Schuld an der Misere zu sein oder nur wegen ihnen zusammenzubleiben?
Die Väter werden auf der ganzen Linie diskriminiert. Ich muss an jedem Elternabend verlangen, auf die Telefonliste zu kommen, muss Briefe schreiben, um an die Lehrpläne und Informationen zu kommen, die die Schule verschickt. Jede Behörde, von Sozialdienst bis zur Steuerbehörde der Gemeinden können sich nicht darauf einstellen, dass es auch Väter gibt. Ich muss mich chronisch dagegen wehren, dass nur die Mutter weiss, was für die Kinder gut ist.
Die Väter existieren in den Köpfen der Menschen und der Gesellschaft nicht. Den Schaden tragen die Kinder. Der abwesende Elternteil nimmt gleichviel Raum im Erleben der Kinder ein, hinterlässt eine Lücke, ein Nichterleben der einen Hälfte – ich kann keinen Sinn darin erkennen
Mütter entwerten sich und ihre Söhne, wenn sie den Vater negieren – sie haben einen Partner ausgesucht, der für die gemeinsamen Kinder nicht sorgen kann.
Eltern beschliessen gemeinsam, Kinder zu haben. Menschen trennen sich, aber die Verantwortung für ein Kind lässt sich nicht an einen Elternteil delegieren.Sowohl die Mutter, wie Vater überfordern sich hoffnungslos, wenn sie alleine die Verantwortung haben.
Ich weiss, wovon ich sprechen. Meine Ex-Frau ist Kindergärtnerin, ich arbeite als Therapeut, meine neue Partnerin leitet ein Kinderheim. Ich habe mit meiner Exfrau gemeinsames Sorgerecht vereinbart, entgegen der Meinung meiner Anwältin!!! Ich meine, zum Wohle meiner Kinder, die deswegen eben nicht einen Elternteil verlieren. Kinder können sehr wohl damit umgegen, zwei Nester zu haben.
Ich streite nach wie vor mit meiner Ex-Frau um Erziehungsfragen. Die Kinder wissen das, aber es muss nicht sein, dass dies ihre Entwicklung tangiert. Sie lernen, dass schwierige Auseinander-setzungen und ein Ringen nach der Frage, was das Beste für sie ist, ihnen den notwendigen Raum gibt, erwachsen zu werden.
Ich kenne mehr Männer, die nach einer Trennung alleine die Verantwortung für die Kinder tragen. Sei es, dass die Frau plötzlich das Bedürfnis hat, sich endlich selbst zu verwirklichen, krank geworden ist; mit Menschen kann viel passieren.
Solche Artikel sind destruktiv und tragen zu keiner konstruktiven Diskussion bei. Die Provokation ist etwa so intelligent, wie wenn man sagen würde, es sei weniger schlimm, wenn Weisse und Schwarze in getrennten Abteilen reisen.
Herzlichen Dank vorab für diesen gelungenen Artikel den ich mit grossem Interesse gelesen habe. Ich werde darin mit dem Satz zitiert, dass Männern das Sorgerecht als Trophäe diene, zum “an die Wand nageln”. Diese Aussage ist aus dem Zusammenhang gerissen und verzerrt das Bild dessen, was ich damit sagen wollte.
Die schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft GeCoBi (www.gecobi.ch) hat es sich zum Ziel gemacht, die gemeinsame elterliche Verantwortung in der Gesellschaft zu verankern. Ein Schritt auf diesem Weg ist es, den bisherigen Modus der Sorgerechtszuteilung zu ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Elternteil bei der Trennung rechtlich und faktisch aus dem Leben seiner Kinder ausgeschlossen wird, bloss weil das Gesetz die Zuteilung an ein Elternteil verlangt. Eltern bleiben nun mal Eltern, ganz egal, welcher Art ihre juristische Verbindung zueinander war, ist oder sein könnte. Den Kindern ist es herzlich egal, ob ihre Eltern nicht verheiratet, nie verheiratet oder nicht mehr verheiratet sind, es bleiben ihre Eltern, und zwar Beide!
Diese Tatsache muss sich auch im Gesetz widerspiegeln. Es geht nicht darum, den Vätern das Sorgerecht neu zu verleihen, dessen sollte man sich bewusst sein. Es geht vielmehr darum, es ihnen nicht länger zu entreissen. Beide Elternteile sollen das Sorgerecht behalten dürfen, ohne sich das explizit zu erkämpfen.
Und noch ein weit verbreitetes Missverständnis gilt es auszuräumen: Es geht hier keinesfalls um eine Geschlechterdebatte, auch wenn gewisse feministische Vertreterinnen genau auf dieser Schiene fahren.
Den Organisationen in GeCoBi geht es nicht darum, mehr Macht für die Männer zu erhalten, oder mehr Rechte, oder gar, den Müttern Macht weg zu nehmen.
Es geht vielmehr um die Loslösung von der Geschlechterdebatte hin zu einer Debatte darüber, was wohl das Beste für das Kind ist.
Liselotte Staub ist eine der wenigen Fachleute, die erkannt haben, dass, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine bleibende Beziehung zu beiden Elternteilen zu den wichtigsten Dingen im Leben eines Kindes gehört. Diesen Anspruch des Kindes gilt es zu schützen. Und ich bin der Meinung, dass dieser Anspruch weit über die Grundrechte der Eltern auf freie Wohnungswahl und andere Freiheiten geht. Das unmündige Kind, welches sich nicht für sich selbst einsetzen kann muss durch den Gesetzgeber weit höher geschützt werden, als dies heute der Fall ist. Eine Mutter möchte ins Ausland ziehen? Bitte sehr – kein Problem, aber ihr Kind bleibt hier, zieht in dem Fall zum Vater und bleibt in seinem bisherigen Umfeld. Dies wird heute schon in einigen amerikanischen Staaten praktiziert.
Das gemeinsame Sorgerecht ist kein Heilmittel, wie es im Artikel fälschlich bezeichnet wird. Es ist bestenfalls Ausgangslage für eine Zukunft, die dem Kind beide Elternteile erhalten kann. Es verhindert, wie Frau Staub richtig sagt, den “Kampf ums Kind” nachhaltig, da dieser Kampf vor Gericht keinerlei Relevanz mehr hat.
Wir haben die Schuldfrage aus dem Scheidungsrecht verbannt. Wir sollten nun auch noch die Eltern-Kind-Beziehung daraus entfernen, denn diese hat nun wirklich nichts mit der Scheidung der Eltern zu tun. Eltern lassen sich voneinander scheiden, nicht von ihren Kindern, das sollten wir nie vergessen.
Oliver Hunziker
Präsident GeCoBi
info@gecobi.ch
http://www.gecobi.ch
“Geschlechterkrieg”, “altgediente Sozialdemokratinnen”, “Mann gegen Frau”…
Herr Ninck – wer wirklich etwas sinnvolles im Interesse der Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen (”im Namen des Kindes”) machen will, verkneift sich das Wiederverwerten von Stellungnahmen aus dem Nationalrat, die schon 2005 für rote Köpfe gesorgt haben…
Schade um die Situationsbeschreibung von mutigen Eltern, die auch nach der Trennung im Interesse ihrer Kinder handeln, die aus den Rechten ihrer Kinder ihre elterlichen Pflichten ableiten – sie hätten ruhig diesen Teil ihres Artikels ausbauen können (Verweise auf andere kindgerechte Familienmodelle, etc.).
Die Gesellschaft wird im Moment ganz gewaltig umgekrempelt, kein Bereich bleibt ausgeklammert – mit den von Ihnen verwendeten Begriffen betreiben Sie “Stimmungsmache” – gegen ein respektvolles Zusammenleben der Geschlechter und Generationen.
Emmanuel Heierle, Bern
Wenn Ninck meint, die Zeit sei reif, den Männern dieses kleine Recht mit dem grossen symbolischen Gehalt zuzugestehen, so hat er leider nichts begriffen. Erstens ist elterliche Sorge (so heisst der gesetzliche Begriff nämlich), nicht nur ein Recht, sondern vor allem auch eine Verpflichtung. Gemeint ist ja die elterliche Verantwortung. Zweitens geht es nicht um Zugestehen, sondern darum, die skandalöse Praxis zu beenden, Väter bei einer Scheidung von Amtes wegen von dieser Verpflichtung zu entbinden, bzw. sie daran zu hindern, diese wahrzunehmen. Und sich zugleich über eine vaterlose Gesellschaft zu beklagen.
Drittens fehlt die Sicht der Kinder vollständig. Sie möchten nach einer Trennung mit beiden Elternteilen eine gute Beziehung aufrechterhalten und leiden darunter, wenn sie merken, dass Pappi nichts mehr zu melden hat. Unser erst achtjähriges Scheidungsrecht outet sich damit als ausserordentlich kinderfeindlich. Kinder unehelicher Eltern haben’s hier besser: Wenn deren Eltern sich im Konkubinat zur gemeinsamen Sorge durchringen und es kommt später zu einer Trennung, so bleibt die gemeinsame Sorge erhalten und muss nicht von Amtes wegen aufgelöst werden. Absolut einleuchtend also, wenn sich immer mehr junge Paare eher dem Konkubinat, als einer Ehe zugezogen fühlen. Und wenn ausgerechnet Alt-Feministinnen sich gegen gleich lange Spiesse wehren, so sind sie bezüglich Gleichstellung nicht nur auf einem Auge blind, sondern verraten ihre eigenen Ideale.
Weiter ärgert mich, wie Ninck sich über Väter-Organisationen mokiert, welche sich sehr engagiert für eine Veränderung einsetzen. Er verpasst die Gelegenheit aufzuzeigen, dass die fehlende gemeinsame Sorge nur dem Funken im Pulverfass gleichkommt, der den Aufschrei über die missliche Situation in unserem Land und den Unmut um den ganzen kinder- und väterfeindliche Umgang unserer Gesellschaft mit den Betroffenen ausgelöst hat. Wer sich bei betroffenen Vätern erkundigt, weiss wovon ich spreche: Behörden kuschen vor nicht kooperativen Müttern und lassen die Väter reihenweise im Regen stehen.
Statt dem klaren Trend zur gemeinsamen Elternschaft nachzugehen, hält sich Ninck lieber an eine süffige Story und übt sich im Wiederkäuen von längst Bekanntem. Er unterschlägt, dass die Dachorganisation GeCoBi von dreizehn schweizerischen Väterorganisationen aus allen Sprachregionen beim Bundesamt für Justiz bereits vor bald 1 ½ Jahren einen konkreten Gesetzesvorschlag für eine neue Regelung deponiert hat (www.gecobi.ch/index.php?option=com_content&task=blogsection&id=5&Itemid=27), und unterlässt es auch, dessen Quintessenz bekannt zu machen. Das Ziel ist die paritätische Kinderbetreuung und in Konfliktfällen die angeordnete Vermittlung: Eltern müssen endlich in die Pflicht genommen werden, sich bezüglich aller Belange ihrer Kinder zu einigen. Auch wenn dies oft nicht einfach ist, wenn sie nicht mehr zusammenleben.
Hanspeter Küpfer
Vorstandsmitglied und Scheidungsberater
hanspeter.kuepfer@mannschafft.ch
http://www.mannschafft.ch
Dass sich der Bildgestalter des neuen Redesigns auch noch auf die Titelseite setzt ist wirklich sehr, sehr peinlich…ebenso das nicht zeitgemässe und leseunfreundliche Redesign.
Dass Frau Weiss sich Grafikerin nennt und dennoch vor solcher Inkompetenz strotzt, ist schlimm. Kein Wunder, führt diese Kombination zu Neid und dem Verwechseln von Begriffen (”Bildgestalter”?) und redaktionellen Prozessen.
Die Vorankündigung und der Titel des Beitrages ‘Im Namen des Kindes’ liessen in mir einige Hoffnungen aufkommen, sie wurden nur teilweise erfüllt. Dass darin BefürworterInnen und GegnerInnen zu Wort kommen, gehört zu den Selbstverständlichkeiten einer ausgewogenen Berichterstattung und lädt hoffentlich zur Diskussion ein. Dass die gemeinsame elterliche Sorge den Vätern (wo sind die betroffenen Mütter?) vor allem mehr Einfluss geben soll, empfinde ich hingegen als unzutreffend formuliert: es geht doch weder um Einflussnahme noch um Machtausübung, sondern schlicht darum, dass Mütter und Väter ihre elterliche Verantwortung gegenüber ihren Kindern auch nach der Scheidung ganz selbstverständlich als gleichwertige Menschen gemeinsam wahrnehmen können, auch wenn ihre Partnerbeziehung aufgelöst ist. Spätere neue Familienbildungen können nach meiner Überzeugung nur so gut funktionieren, wie es gelingt, alle für die Kinder wichtigen Bezugspersonen darin ihren Platz finden zu lassen.
Im Artikel kommen die Kinder mit ihren Interessen und Rechten zu kurz. Leider ist der Fokus einseitig auf die Eltern gerichtet.
Die jetzige Sorgerechts-Regelung befriedigt nicht. Sie ist mitverantwortlich für die nachehelichen Streitigkeiten zwischen Eltern. Sie schafft Gewinner und Verlierer und missachtet vor allem die Bedürfnisse und Rechte der Kinder nach gleichwertigen Beziehungen zu beiden Elternteilen. Kinder können nicht nachvollziehen, weshalb nach der Scheidung nur noch ein Elternteil offiziell für sie zuständig sein soll.
Väter und Mütter, die mit der Scheidung von der elterlichen Mitverantwortung ausgeschlossen werden, fühlen sich ausgegrenzt. Sie erleben sich in ihrer Verantwortung und elterlichen Kompetenz eingeschränkt und ziehen sich nicht selten resigniert ganz zurück. Beteuerungen über die faktisch weiter bestehende gemeinsame Elternschaft empfinden sie als zynisch und Augenwischerei.
Das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall ist indessen meines Erachtens allein noch kein Garant für eine konfliktfreie nacheheliche Elternschaft. Familien dürften in Zeiten der Neuorientierung und der Neuregelung ihrer Beziehungen nicht allein gelassen werden. Der Übergang zwischen Loslassen und sich Einstellen auf Kommendes, noch Unbekanntes stellt Kinder und Erwachsene vor neue Herausforderungen, Konflikte gehören unweigerlich dazu. Die Gleichzeitigkeit von einander zum Teil widersprechenden Aufgabenstellungen, Interessen und Ansprüchen kann mindestens vorübergehend zur Missachtung oder Vernachlässigung des Kindeswohls führen. Begleitende, unterstützende, gesetzlich verankerte Angebote müssten deshalb unbedingt bereitgestellt werden.
Eine Chance der gemeinsamen elterlichen Sorge könnte darin liegen, dass Scheidung für betroffene Kinder weniger einschneidende Folgen hätte und sie im Scheidungsgeschehen der Eltern eher in ihrer Kinderrolle verbleiben könnten. Verlustängste würden sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen reduziert, Entwicklungsstörungen wären weniger häufig und Affekthandlungen Erwachsener kämen nach meiner Einschätzung seltener vor.
Eine auch gesetzlich bestätigte Gleichwertigkeit beider Elternteile würde Kinder zudem von Loyalitätskonflikten spürbar entlasten, und sie könnten es sich leisten, ihre Beziehung zu Mutter und Vater altersgemäss nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten und offen zu leben.
Das Leben der Kinder würde in mancher Hinsicht ‚normalisiert’.
Kinder könnten darüber hinaus modellhaft erleben, dass und wie Erwachsene ihre Konflikte trotz unterschiedlicher Meinungen und Haltungen regeln und ihre elterliche Verantwortung gemeinsam wahrnehmen.
Max Peter, Familienmediator SVM/SDM, Fachexperte im Bereich hochstrittige Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen, 8180 Bülach
Schade, Ihre TagiMagi-Karriere hat wohl nicht so toll gestartet, wie Sie sich das gewünscht haben, Herr Ninck. Ich glaube jedoch, Sie bringen es doch noch hin, damit fast alle zufrieden sind!
Aber das Titelbild ist ja wohl wirklich peinlich! Ein Gestalter, der sich selber aufs Titelbild setzt… Wo ist hier genau der Clou? Ist die Frau auf dem anderen Foto etwa Annina Mettler?
Ich sehe die “radikale Neugestaltung” einfach nicht! Es ist ein wenig unübersichtlicher, einen hübscheren Titel da, eine zu kleine Schrift hier, aber hätte mir doch etwas mehr gewünscht…
Und bitte lassen Sie beim Interview die Abkürzungen weg! Warum hat der Tag im Leben eigentlich nur noch eine Seite!? Der hätte zwei verdient!
So, nun habe ich, wie ich glaube, alles gesagt, was mir gerade aufgefallen ist.
Zum Artikel selber kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschliessen!
Vertrauen ist gut, ein Vertrag ist besser. Bittere Wahrheit ist, dass eine Trauung viel weniger Rechtssicherheit bietet als ein geregeltes Konkubinat.Im Gegensatz zum Ja-Wort auf dem Standesamt müssen Verträge nämlich eingehalten werden. Pacta sunt servanda, das wussten nicht nur die alten Römer, es wird jeder dazu angehalten, der ein Auto least, eine Reise bucht oder ein paar Ski mietet.
Sollte eine Frau hingegen des Ehemanns überdrüssig sein, verlangt sie einfach die Trennung. Und schon geht’s rund: Ene mene mu – und raus bist du!
Nach etwa drei Stunden hat der Richter auf seinem Taschenrechner das Existenzminimum des Ernährers ermittelt. Was übrig bleibt, ist der Unterhaltsbeitrag, der abzuliefern ist. Meistens darf das Familiendomizil vom Mann nicht mehr betreten werden. Dafür dürfen die Kinder – Zitat – “jedes zweite Wochenende sowie zusätzlich in den Jahren mit gerader Jahreszahl an den Osterfeiertagen und in den Jahren mit ungerader Jahreszahl an den Pfingstfeiertagen ihren Vater besuchen”. Ende der Veranstaltung. Abweichungen von dieser Routine sollen schon vorgekommen sein. Schmutzige Wäsche wird nicht gewaschen, da sind wir sensibel, und weitere Abklärungen sind nicht nötig, denn die Regelung hat ja lediglich provisorischen Charakter, gilt nur solange, bis die Eheleute das Zusammenleben wieder aufnehmen … Somit darf auch die Frage des Sorgerechts ausgeklammert bleiben, da ja nur entschieden werden muss, wer die “Nebenfolgen” in Obhut nehmen darf. Dieses summarische Schnellverfahren, ein einziger Pfusch, nennt sich übrigens Ehe-Schutz! Weiterzug ans Obergericht möglich (Rechtsstaat!). Die Chancen für den Mann stehen gut … dass er sich auf verlorenem Posten finanziell noch ganz ruiniert. Arme Gesellschaft!
PS. Das spätere Scheidungsurteil wird dann ungefähr so lauten, wie es im “Ehe-Schutz” vorgespurt worden ist. Schliesslich hat sich alles während mehr als zwei Jahren bestens bewährt. Vielleicht die eine oder andere Retusche? Beim Sorgerecht, beispielsweise. Wurde ja faktisch eh von der Mutter allein ausgeübt. Arme Kinder!
Falls sich auf dem Titelbild wirklich Herr Vögeli befinden sollte, muss ich mich der bereits erwähnten Kritik anschliessen. Ziemlich selbstverliebt. So viel Narzissmus hat Das Magazin doch gar nicht nötig. Es ist trotzdem gut zu wissen, welchem Gesicht wir dieses schlimme Redesign zu verdanken haben. Schade um diese hochwertige Zeitschrift.
Bei einer schwer nachvollziehbaren Trennung und auch deren finanziellen Folgen, sollte sich ein Vater generell überlegen, ob er wirklich der Vater des Kindes ist. Viele Frauen trennen sich, u.a. auch, weil sie der Vaterschaftslüge ausweichen möchten und somit nicht mehr dem Mann / Vater in die Augen schauen müssen. Leider ist es so, dass erst nach einem erfolgten Vaterschaftstest geklärte Verhältnisse herrschen, resp. auch die verborgenen Un-Wahrheiten ans Tageslicht kommen. Dazu gibt es inzwischen auch Gerichtsurteile, welche den Mann, resp. Nicht-Vater unterstützen und ihn somit auch nachhaltig entlasten.
ein gelungener artikel, der alternativen zum kampf aufzeigt. wie sich allerdings eine familie mit bruttoeinkommen von 60′000 franken angesichts solcher sätze “zusammen verdienen sie brutto 120 000 Franken im Jahr (…) Nicht arm, aber jeder Franken zählt. In ihrem Kühlschrank stehen M-Budget-Produkte.” fühlen wird? 120′000 franken mag wenig sein, wenn man drei wohnungen finanzieren muss, für einen grossteil der schweizer bevölkerung ist das aber sehr viel geld.
sehr wichtig finde ich den hinweis auf die mediation. in der tat ist es gerade bei scheidungen oft massiv günstiger, sich anstelle eines von anwälten geführten kampfes mittels mediation zu einigen. das grosse problem bei scheidungen, nämlich die angesprochene trennung zwischen eltern- und paarebene kann in einer mediation besser angegangen werden, als in einem grabenkrieg, der wenig raum für verständnis für das gegenüber offen lässt. in diesem sinne haben sich die beiden protagonisten in meinen augen sehr gut verhalten. auch eine erneute mediation für später auftauchende fragestellungen kann zum wohl aller beteiligten beitragen. ob gemeinsames sorgerecht oder nicht, um für das wohl der kinder in einem scheidungsfall zu sorgen werden die eltern auch in zukunft nicht darum herumkommen, sich weiterhin auf der elternebene zu begegenen und miteinander zu kommunizieren.
Die sachliche Geschichte ist sehr gut. Ich war ein halbes Jahrzehnt neben- und ehrenamtlich in einer lokalen Vormundschaftsbehörde einer 1′400-Seelen-Gemeinde tätig. Von dem her kenne ich zudem die rechtliche Lage von sogenannt Konkubinatskindern! Da geht es auch um das Sorgerecht. Vom Staat werden Muster-Unterhaltsverträge zur Verfügung gestellt und zwar mit verschiedenen Varianten. Mich als Mann störte es, als einmal die Vorsteherin des Oberamtes einer Behördenkollegin von mir gesagt hat, man möge doch nur den Vertrag empfehlen, in welchem die Mutter das alleinige Sorgerecht hätte. Für den Mustervertrag, bei welchem das gemeinsame Sorgerecht wäre, soll man nicht die Werbetrommel rühren!
“Das Magazin” erwähnt nicht, dass man als Mann meistens nur mit Frauen zu tun hat im Vormundschaftswesen. Ärgerlich wie auch unser Beispiel zeigt ist, dass zu jener Zeit das entsprechende Amt (ein Oberamt im Kanton Solothurn), welches für die Aufsicht im Vormundschaftswesen zuständig ist und zwar für ganze 23 Gemeinden, nur aus sechs Frauen und keinem Mann vollberuflich besetzt war oder ist! Diese Punkte muss man als Medienberichterstatter respektive betroffener Mann auch im Auge behalten. Ich finde das sehr skandalös und auf jeden Fall nicht angebracht!
Es ist lobenswert über das neue Gesetz zum Sorgerecht zu berichten. In unserer Beratungsstelle würden Sie viele Beiträge finden um die von Ihnen leer gelassenen Seiten zu füllen. Viel Unrecht ist geschehen, seit das bestehende Scheidungsrecht in Kraft ist und die Scheidungswelle rollt. Väter sollen nicht nur bezahlen müssen, sondern ein gemeinsames Sorgerecht haben.
Es darf nicht mehr um die Kinder gestritten werden, das Kindeswohl ist an erste Stelle zu setzen.
Habe mich auf die neue Ausgabe von DAS MAGAZIN gefreut. Leider wurden Anregungen nicht aufgenommen, die ein ästhetisch ansprechendes, wertvolles Heft auszeichnen. Bitte wenigstens um Fotos, die aus diesem Leben sind. Dargestelltes, drapiertes, virtuelles gibt es genug. Denken Sie an die Lust, das Heft in die Hand nehmen zu wollen, weil es schon rein äusserlich gefallen findet (vom Text ganz zu schweigen). Und daran, dass es seinen Platz in der Stube nicht so rasch wieder verlassen muss, weil es positive Aufmerksamkeit gewinnt und geschätzt wird.
Ohja, es ist ein schrecklicher Kampf der da tobt! Und selten geht es wirklich um das ständig bemühte “Kindswohl”, oft ist es einzig und allein ein Machtkampf. Mir ist es als einige der wenigen Mütter passiert, dass mit einer hässlichen Diffamierungskampagne, unter Bemühung eines einseitigen psychologischen Gutachtens sowie vielen anderen parteiischen behördlichen und ähnlichen Stellen, der Vater das alleinige Sorgerecht erhalten hat. Kinder sind so leicht beeinflussbar und mit Nintendo, Kleider, viel TV und essen, was ihnen passt, sind sie schnell “gekauft”. Dazu noch eine Prise Gesprächsverweigerung et voilà, die Kinder kommen zum Papi und zügeln nicht mit Mami ein paar Dörfer weiter in die günstigere Wohnung, die Ortschaft mit den besseren Schulen und ÖV-Verbindungen. Mann musste nur “auf tutti gehen”, alle Register ziehen und sogar das Gericht – bestehend aus Richterin und juristischen Sekretärin – sieht die Kalkül ob all der Manipulation nicht. Das finanzielle Fiasko ist diesmal auf der Seite der Mutter, der Unterhalt fällt nach wenigen Monaten weg und zusammen mit dem Arbeitslosengeld für die ehemalige 20%-Stelle genügt dieses “Einkommen” nicht einmal für die monatlichen Fixkosten. Und siehe da, auf einmal ist Papi bereit, sein Arbeitspensum zu reduzieren – von 100 auf 80 %. Das genügt, den Rest übernimmt 3x wöchentlich die Tagesmutter. Alles perfekt organisiert – wirklich zum Wohl der Kinder. Wie dem auch sei, der Vater sonnt sich in seinem zweifelhaften Erfolg, denn “schliesslich braucht es einiges, bis man einer Mutter die Kinder wegnimmt”. Ich befürworte absolut das gemeinsame Sorgerecht, es sollte Standard sein – Kinder brauchen beide Elternteile. Aber wie die Umsetzung aussieht, das nimmt mich sehr wunder, denn warum soll nach der Scheidung plötzlich funktionieren, was in guten Zeiten schon nicht ging?
“Mein Kind, mein Kampf” – es wäre wohl vermessen, der Redaktion für den gewählten Titel effektiv vorzuwerfen, dass man sorgerechtliche Auseinandersetzungen mit dem Hauptwerk von Adolf Hitler gleichsetzt. So verbissen und zehrend ein Streit um die eigene Nachkommenschaft sein kann, es dürfte wohl fraglich bleiben, ob man hierfür wirklich diesen “reservierten” Ausdruck hätte brauchen müssen. Etwas geschichtlich-journalistisches Fingerspitzengefühl wäre gerade im Titel einer sonst so sonst eigentlich hervorragend recherchierten und redigierten Wochenzeitschrift wünschenswert gewesen. Schade und gute Besserung.
Durch das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an werden Frauen, die Teilzeit arbeiten, die mit den Kindern zum Zahnarzt gehen und in den Kindergarten oder in die Schule bringen nicht schlechter gestellt, aber alle Männer, die diese Arbeiten aufopfernd während einer Beziehung auf sich genommen haben. Diese liebevollen Väter müssen mit der heutigen Gesetzgebung sich oft mit einem Wochenende pro Monat zufrieden geben. Ist das Demokratie?
Geld gegen Kind, so lautet für viele Männer die einfache Gleichung, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Willigt der Mann in den Nebenpunkten der Scheidung – meist güterrechtliche Auseinandersetzung – nicht ein, wehrt sich die Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht. Und der Mann hat keine Chance, als ob seine Beziehung und seine Liebe zum Kind minder wären.
An oberster Stelle des Diskurses sollte in jedem Fall das Kindeswohl stehen. Dem ist in der Praxis jedoch nicht so. An seiner Stelle steht das Staatsinteresse, keine Folgekosten aus Scheidungen übernehmen zu müssen bzw. solche tunlichst zu vermeiden. Da Männer in der Regel besser bezahlt sind als Frauen und häufiger Vollzeitjobs haben ist es naheliegend, dass das Kindeswohl Staats- und Fraueninteressen geopfert wird.
Zur Absicherung der Staatsinteressen dominieren Frauen die an Scheidungen und Sorgerechtsregelungen mitverdienende Expertenindustrie (Juristen, Sozialarbeiter, Psycholeute, Mediziner, Sozialbehörden). Diese Dominanz sichert – gepaart mit einem seltsamen ideologischem Gemisch aus Feminismus, Maurerschen Familien- und Frauenideal usw. – die staatlichen Finanzziele. Dass dabei die fachliche Kompetenz oft auf der Strecke bleibt (Kuddelmuddel aus fachlichen Versatzstücken und Ideologie) ist aus „übergeordneter“ (Staat) Sicht und „natürlicher“ Zuschreibung (Frauen) nur erwünscht. Solange es keine ökonomische Gleichstellung zwischen Mann und Frau gibt – was bei uns noch ein Weilchen dauert – ist das Thema „Mein Kind – mein Kampf“ ein zwar nachvollziehbares, aber letztlich und hart ausgesprochen weinerliches Gesäusel einiger betroffener Männer. Denn: Da wo die persönlichen Bedingungen für ein gemeinsames Sorgerecht zwischen Expartnern erfüllt sind, reichen privatrechtliche Vereinbarungen.
Das Thema “gemeinsames Sorgerecht” ist aktueller denn je. Das Kind hat das Recht, von seinen Eltern betreut zu werden. Und das Recht auf Familienleben ist ein Menschenrecht. Diese Rechte werden in der Schweiz systematisch verletzt.
@Maja Naef: DIE FREIE WAHL DES WOHNORTES: Wenn zwei Menschen in Zürich eine Familie gründen und die Eltern sich später trennen, dann ist die Familie eben in Zürich zu Hause!
Das Kind hat gemäss UNO-Kinderrechtskonvention das Recht von seinen Eltern betreut zu werden. Wenn ein Elternteil eigenmächtig das soziale Umfeld des Kindes bestimmen darf, wird gegen dieses Recht des Kindes verstossen. Die von uns angestrebte Gesetzesänderung respektiert die Kinderrechte ebenso wie die Freie Wahl des Wohnortes. Jeder erwachsene Mensch darf seinen eigenen Wohnort frei wählen. Um den Wohnort des gemeinsamen Kindes zu ändern, braucht es aber eine Einigung BEIDER Eltern, denn schliesslich waren auch bei der Zeugung des Kindes BEIDE Eltern gemeinsam beteiligt.
Wenn Sie nach Genf heiraten und Ihren Wohnsitz nach Genf verlegen wollen, ist das Ihr freier Entscheid, für den nicht das Kind und nicht der andere Elternteil, sondern SIE PERSÖNLICH die Konsequenzen zu tragen haben. Gemäss der heutigen Gerichtspraxis kann die Mutter aber nach Lust und Laune über den Wohnsitz des Kindes verfügen genauso wie z.B. über ihre Möbel oder ihr Auto. Die Konsequenzen tragen immer die Kinder und der nicht sorgeberechtigte Elternteil.
DIE FREIE WAHL DER SPRACHE bleibt allen Beteiligten erhalten. Sie können mit den Kindern wie bisher Französisch oder auch Englisch sprechen und der Vater Deutsch.
Die von uns angestrebte Gesetzesänderung sieht ebenso vor, dass uneinige Eltern die Verantwortung über die Kinder zu je 50% übernehmen müssen. Kommt ein Elternteil seiner Pflicht nicht nach, muss dieser logischerweise die dem anderen Elternteil dadurch entstehenden Mehrkosten vollumfänglich ausgleichen.
Unsere Kinder werden uns mal dankbar sein, wenn sie nicht mehr hin- und hergerissen werden, sondern trotz Scheidung einfach zu beiden Eltern eine gleichwertige Beziehung pflegen dürfen.
Und nicht zuletzt ist es wahrscheinlich auch im Interesse der Kinder, wenn Sie, Maja Naef, es sich zweimal überlegen, ob sie bei dieser neuen Gesetzeslage noch Kinder haben möchten, wenn sie über diese nicht mehr frei verfügen können wie z.B. über ihre Möbel oder ihr Auto.
Stephan Lichtin
s.lichtin@gmail.com
Mitglied bei Väter ohne Sorgerecht http://www.v-o-s.ch
Was spielt es für eine Rolle, wer die Personen auf den Fotos sind? Es sind zwei sehr stimmige Aufnahmen, die Pierluigi Macor gemacht hat und darum gehts doch.
Es ist schon erstaunlich, immer wieder zu sehen, wie in ihrer Persönlichkeit frustrierte Charakteren (Nase etc.) ihren Unmut unbeliebig auf andere projizieren müssen. Was sie dabei offenbaren ist nichts anderes als ihre Inkompetenz.
Ich halte das Redesign für gelungen. Es gibt dem Magazin den durch die vielen inhaltlichen Änderungen und gestalterischen Notlösungen seit dem letzten Redesign seine Klasse zurück, sorgt für eine geordnete Offenheit und ist äusserst lesefreundlich.
Jedes Redesign kämpft natürlich mit dem Bruch der Gewohnheit und generiert so erst einmal den emotionalen Eindruck der Unstimmigkeit. Doch warten Sie ab, das wird sich ändern.
Vorweg einige Richtigstellungen zum Artikel und zum Posting von Maja Naef:
1. Der Richter hat bei der Scheidung der Kohlers ihnen nicht das gemeinsame Sorgerecht für ihre drei gemeinsamen Kinder zugesprochen, sondern eben nicht wie üblich dem einen (meist dem Vater) die elterliche Sorge entzogen – dies macht einen grossen Unterschied. Im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen wird erst als letzte von vielen erfolglos gebliebenen Massnahmen zum Sorgerechtsentzug gegriffen; dass die elterliche Sorge im Rahmen von Scheidung dem einen Elternteil so schnell entzogen wird, macht keinen Sinn.
2. Auch das gemeinsame Sorgerecht verunmöglicht es einer bzw. einem Obhutsberechtigten nicht, mit dem Kind an einen anderen Ort zu ziehen – ein Umzug innerhalb der Schweiz, egal ob z.B. von Lausanne (VD nach Müstair GR oder von Abtwil SG nach Les Crosets VS, ist angesichts der aktuellen Rechtspraxis sogar ohne jegliche Einsprachemöglichkeit des mitsorgeberechtigten anderen Elternteils möglich (selbst wenn dadurch die bisherige Umgangsregelung einseitig faktisch verunmöglicht und/oder der Kulturraum, in dem das Kind aufwachsen soll verändert wird). Sowieso ist aber ja nicht bloss einseitig die der bzw. dem Obhutsberechtigten zustehende Niederlassungsfreiheit (BV 24) zu respektieren, sondern auch das dem Kind und dem Nicht-Obhutsberechtigten zustehende Grund- ja Menschenrecht auf einander (z.B. BV 14 und KRK ). Interessant scheint mir speziell, dass das zweitwichtigste Grundrecht „Rechtsgleichheit (BV 8)“ so völlig ignoriert wird.
3. Die im Weiteren angesprochenen Grundrechte „Glaubens- und Gewissensfreiheit (BV 15)“ und „Sprachenfreiheit (BV 18)“ sind vom gemeinsamen Sorgerecht nicht betroffen, da ja die bzw. der Obhutsberechtigte völlig frei bleibt in der Wahl ihrer bzw. seiner Religion und/oder Sprache. Einzig über die Religion des Kindes kann de jure nicht mehr eigenwillig entschieden werden (faktisch kann sie bzw. er aber das gemeinsame Kind insgeheim sogar in die ärgste Sekte hineinreissen – wo doch gerade dann der Schutz durch den anderen Elternteil eigentlich unbestreitbar nötig wäre). Und für das Kind ist es ja nachgerade von Vorteil, wenn die Mutter nach einem Wegzug in eine andere Sprachregion dem Kind die Vertrautheit mit der bisherigen Sprache erhält. Sowieso aber wirken diese beiden Grundrechte ja rein defensiv als Schutz gegen staatliche Diskriminierung.
4. Wenn viele Kinder und Väter einige Jahre nach der Scheidung keinen Kontakt mehr miteinander haben (und einzig dies ist bisher statistisch festgestellt), dann kann dies viele Gründe haben (diese jedoch wurden noch nie empirisch erhoben). Es mag ja sein, dass die väterliche Frustration über einen Machtverlust manchmal ein Grund dafür ist – vielleicht ist es aber auch die frustrierend erlebte Ohnmacht und Diskriminierung. Es lassen sich dafür aber auch viele andere Erklärungen dafür finden, sowohl auf der Seite des Vaters (z.B. dass er sich mit dem völligen Rückzug vor der Qual der wiederkehrenden „Wegnahme“ des Kindes schützen will) wie auch auf der Seite der Mutter (z.B. Besuchsrechtsverweigerung bzw. Entfremdung des Vaters).
Diese Gesetzesrevision braucht es! Jedoch weniger, weil das aktuelle Gesetz keine kindergerechten Scheidungen zulässt; sondern vielmehr, weil die Schweizer Justiz- und Sozialbehörden nicht an die Möglichkeit kindergerechter Scheidungsregelungen glauben und den Scheidungskrieg daher als Normalfall betrachten. Gerade aber durch ihre Tendenz, sich blind auf die Seite der mächtigen Obhutsberechtigen zu schlagen und den ohnmächtigen Elternteil ausgrenzen zu helfen, schüren sie den befürchteten und angeblich zu vermeiden versuchten Konflikt und missachten das grundlegendste, ja existentielle Bedürfnis eines jeden Kindes. Anfangs benötigt es die tagtäglich gefühlte Sorge beider Eltern, weil es sich entwicklungspsychologisch von diesen die Sicherung seines Überlebens verspricht; später braucht es die Auseinandersetzung mit beiden, um sich selbst als Abbild seiner Eltern erleben zu können und verstehen zu lernen – dem Kind einen Elternteil wegzunehmen, ist wie einem Baum die Hälfte seiner Wurzeln abzuhacken!
Die Justiz- und Sozialbehörden müssen endlich das Versagen ihrer bisheringen Strategie einsehen und einen Kurswechsel vollziehen. Sie müssen neu konsequent von beiden Elternteilen nacheheliche elterliche Kooperation als Gleichbereichtigte einfordern und die Eltern bei der Erabeitung einer einvernehmlichen Regelung aller Kinderbelange unterstützen. Werden die Eltern im Rahmen ihrer Scheidung nachdrücklich an ihre Verantwortung den gemeinsamen Kindern gegenüber erinnert, dann wollen sie eine für diese gute Lösung; und wird in der emotional-geladenen Anfangsphase zwischen ihnen vermittelt und ihnen immer wieder Mut gemacht, dann finden sie eine für ihre Kinder und sie tragfähige Regelung.
Leider aber hängen sowohl die vorherrschende Rechtslehre wie auch die derzeitige Rechtspraxis an sich längst widerlegten Paradigmen (von Natur aus liebevolle Mütter bzw. hilfsbedürftige Opfer-Frauen vs. abscheuliche Täter-Männer) nach. Deshalb müssen sie über die von NR Wehrli angeregte Gesetzesrevision zum Umdenken gezwungen werden.
Die Erfahrungen in unzähligen Nachbarländern zeigen schon seit Jahren, dass die gleichberechtigte elterliche Sorge für die Kinder, die Väter und (gerade langfristig) auch für die Mütter vielfältige Vorteile bringt! Wie viele Kinder sollen in der Schweiz noch unter einem dummen Scheidungskrieg ihrer Eltern und der darauf folgenden Wegnahme des einen geliebten Elternteils leiden müssen?!
@Stephan Lichtin
Haben sie übersehen, dass ich schrieb – nehmen wir an!
Ich bin zum Glück nicht in dieser Situation.
Wenn ein glücklich verheiratetes Paar den Wohnsitz wechselt, werden die Kinder meistens auch nicht gefragt ob sie damit einverstanden sind. Das soziale Umfeld hört bei den Eltern ja nicht auf, da sind noch die Grosseltern, Freunde der Kinder und die Schule. Die Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater, da gebe ich ihnen meine volle Zustimmung. Sie sollen beide Elternteile lieben dürfen ohne Gewissensbisse. Was mich noch bei ihrer Ausführung stört, ist das Geld.
Sie können die Anwesenheit eines Vaters oder einer Mutter nicht durch Geld ersetzen.
Was mir aber wirklich die grösste Sorge bereitet ist das Verhalten der Paare bei einer Trennung. 1. Das ganze läuft immer nach dem selben Muster ab.
2. Leider bleiben einige, Männer sowie Frauen, zu lange in diesem Gemütszustand hängen. (Womit ihre letzten Âusserungen vielleicht erklärbar sind.)
3. Glaube ich nicht, dass das Gemeinsame Sorgerecht dieses Problem aus der Welt schafft.
Flankierende Massnahmen wären da Sinnvoll und das Benehmen während einer Trennung muss vor Gericht etwas genauer unter die Lupe genommen werden.
Was sich da einige ExPartner/innen leisten, ist manchmal nicht zu fassen. Im Fall des zurückgetretenen Armeechefs Roland Nef sieht man das deutlich und da waren keine Kinder beteiligt – nicht tragbar als Armeechef – in solch einer Lage wird die 100% Verantwortung der Mutter zur 200% Sorge um das Kind.
@ Maja Naef:
. Verweigert ein Elternteil seine Betreuungspflicht aber ganz oder teilweise, muss er den anderen Elternteil entsprechend finanziell entschädigen – dieser muss ja dann auf Erwerbstätigkeit sowie Freizeit verzichten oder Fremdbetreuung bezahlen.
Schön, dass Sie anerkennen, dass das soziale Umfeld ja nicht bei den Eltern aufhört, sondern auch die Grosseltern, Freunde der Kinder und die Schule umfasst. Um so mehr frage ich mich aber, wieso Sie dann die Niederlassungsfreiheit der Mutter allen anderen Rechten überordnen?
Indisktuabel wäre eine paritätische Kindsbetreuung durch Mutter und Vater für das Kind das Beste (was aber nur bei möglich ist, wenn die/der Obhutsberechtigte mit dem Kind nicht wegzieht
Zu Recht beklagen Sie, dass Scheidungen “immer” nach dem selben Muster ablaufen. Wäre es dann nicht sinnvoll, dieses Krieg zwischen den Eltern provozierende Scheidungsrecht so zu ändern, dass elterliche Kooperation eingefordert wird?
Ich pflichte Ihnen bei, dass bedauerlicherweise viele Eltern ihre in der Paarebene erlittenen Verletzungen nicht überwinden und in die reine Elternbeziehung wechseln können. Hiergegen könnte aber eine verordnete Scheidungsmediation helfen (eine Verankerung dieser bekämpfen die Altfeministinnen aber seit über 10 Jahren mit dem Argument, dann müssten ja die Mütter ihre Vorrechte abgeben).
Schauen Sie doch mal den GeCoBi-Gesetzesentwurf auf http://www.mannschafft.ch/index.php?option=com_content&task=view&id=183&Itemid=218 an. Mir scheint, er deckt all Ihre Anliegen ab.
PS: Seit 2000 ist das Besuchsrecht ein sogenanntes Pflichtrecht: Verweigert einE BesuchsberechtigteR die Betreuung des gemeinsamen Kindes, so wird dieseR zuerst von den Sozialbehörden gemahnt, ihr/ihm ein Besuchs-Beistand gestellt und sie/er gerichtlich zu höheren finanziellen Leistungen an Kind und ObhutsberechtigteN verpflichtet.
Der Paradigmenwechsel im Umfeld Partnerschaft/Ehe/Trennung/Scheidung verlangt von allen Beteiligten Einsichten und Opfer. Emotionale Konflikt-Eruptionen sind nun einmal rationalen Argumenten nicht zugänglich. Das Teil-Umfeld Partnerschaft wird zudem noch kompliziert durch die Einführung der Gleichgeschlechtlichen.
Papa zahlt – Mutter strahlt.
Nach unserer Erfahrung handelt Justiz (Polizei, Anwälte, Richter) und Verwaltung (Fürsorge, Vormundschaft)nach dem Prinzip der Schadensminimierung für den Staat. Wo immer jemand aufgetrieben werden kann, der Geld hat, wird dieser zum zahlen verdonnert. Das geht bis hin zur Verwandtenunterstützung. In der klassischen Rollenteilung der Familie, die für fast 80% der Familien in der Schweiz gilt, ist das der Ehemann und Vater. Damit wird die Mutter während der Trennung und nach der Scheidung frei, um bestens alimentiert weiterhin für kleine Kinder zu sorgen. Das wird dann tunlichst beibehalten bis die Kinder grösser sind. So wird die Mutter über die Kinderalimente weiterhin versorgt.
Juristen leben davon namens ihrer Klienten für viel Bares zu streiten. Konfliktförderung bringt Juristen also zusätzliches Einkommen und verlängert das Verfahren. Mediatoren leiten ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Juristen sind für den Zielkonflikt zwischen den beiden Verfahren Streit/Mediation unternehmensblind, da beide entgeltlich erfolgen. So kommt es, dass Juristen sowohl als Mediatoren für beide Elternteile als auch später als Anwalt für einen Elternteil fungieren. Diese Gesinnung ist zwar verwerflich aber einträglich.
Kein Wunder suchen sich Junge andere Formen des Zusammenlebens als die Ehe. “Je suis pacsé” sagen 2 von 3 jungen Franzosen heute ganz selbstverständlich. Als “Abfallprodukt” der gesetzlichen Regelungen für gleichgeschlechtliche Partner werden in Frankreich deren Regelungen von heterogenen Paaren genutzt. Keine(r) will sich mehr durch das bestehende knebelnde Eherecht entmündigen lassen.
In unseren Reihen sehen wir einen Vater, die gerade mal 18 Monate verheiratet war, und dann:
- die Mutter die Scheidung einreichte
- die Mutter 5 Jahre lang trotz Bundesgerichtsurteilen das Besuchsrecht des Kindes zu 95% torpedierte
- Die Mutter 5 (fünf) Jahre lang im Hause des Vaters lebte, obwohl das Haus schon vor der Hochzeit Eigentum des Vaters war.
- die Mutter nach Verlassen des Hauses sich nahtlos nach “unbekannt” ins Ausland absetzte.
- Der Vater selbstverständlich während der ganzen Zeit Alimente für Kind UND Mutter zahlte und noch zahlt.
Die involvierten Stellen der Vormundschaft zeigten während all dieser endlosen Zeit alle Symptome heilloser Überforderung wie Verschleppung von Handlungen/Berichten, Unterdrückung von Berichten, Verweigerung von Gesprächen, Erklärung der Nicht-Zuständigkeit. Als Schlussbouquet, wie bei einem Seenachtsfest, attestierte ein Bundesgerichtsurteil dem Leiter der betreffenden Vormundschaftsbehörde Ineffizienz und Fehlverhalten. Niemand hat je den Mut gehabt, der Mutter ihr Fehlverhalten dem Kind gegenüber klar und deutlich deutlich vor Augen zu führen. Logisch: Mit einer einzigen Ausnahme waren alle behördlichen Ansprechpersonen Frauen.
Das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall und das unbehinderte BESUCHSRECHT DER KINDER bei BEIDEN Eltern ist erst der Anfang zur Entschärfung des Dauerkonflikts von Eltern, die nicht mehr zusammenleben wollen. Die SorgePFLICHT obliegt ihnen aber dennoch.
Die Kinder und ihre abgeliebten Onkels, Tantis, Grosseltern und verstossenen Freund°innen werden uns dafür dankbar sein.
George Zimmermann
Redaktor, http://www.igm.ch
Die Fotos sind Spitze!
Ich, wie viele, viele Personen in meinem Alter (Mitte 20) bin als Scheidungskind aufgewachsen. Natürlich ist jede Beziehungskonstellation mit all ihren Umständen und Vorgeschichten einzigartig, aber Fakt ist, dass einer Scheidung häufig jahrelange Streitereien vorangehen, die man als Kind hautnah miterlebt. Der Wegszug des Vaters war eine Erlösung, endlich konnte man etwas zur Ruhe kommen. Dass meine Eltern das gemeinsame Sorgerecht hatten, war völlig irrelevant. Mein Vater war vorher nicht da und nachher auch nicht. Im Zentrum stand für uns Kinder immer, dass endlich Ruhe einkehrte, was mit dem Wegzug des Vaters der Fall war. Die Scheidung selber war eine reine Formalität, die auf unser Leben keinen Einfluss hatte.
Die meisten Frauen arbeiten Teilzeit- unabhängig davon, ob sie Kinder haben und Mütter sind, oder nicht. Teilzeit ist weiblich, wie immer behauptet wird. Das ist richtig. Allerdings arbeiten sie auch in jedem dritten gemeinsamen Haushalt ohne Kinder Teilzeit- und die Männer Vollzeit. In jedem siebten Haushalt ohne Kinder sind die Männer sogar noch alleine erwerbstätig- in Familienhaushalten mit Kindern ist dieser Anteil gut doppelt so hoch und liegt zur Zeit bei gut 30 Prozent. Die Rede ist immer von Gratisarbeit (Care Work), die vorwigend von Frauen (und hauptsächlich von Müttern) geleistet wird. In der Gleichstellungspolitik gehen die meisten immer noch davon aus, „dass es keine Gleichstellung geben kann und wird, solange die Frauen nicht von unbezahlter Arbeit entlastet werden,“ wie zum Beispiel im Caritas Sozialalmanach 2009 nachzulesen ist. Genausogut lässt sich allerdings auch das Umgekehrte behaupten- nämlich dass Männer dafür zuerst einmal von bezahlter Arbeit befreit werden müssen. Es ist unter den o. erw. Umständen kein Wunder, dass die Männer weniger Zeit für die Kinder haben- und im Falle einer Scheidung im allgemeinen auch noch dafür bezahlen müssen, dass ihre Vollzeiterwebstätigkeit nach 40 Jahren Emanzipation immer noch die grösste Selbstverständlichkeit ist. Die Frau darf arbeiten und der Mann muss arbeiten- daran hat sich doch überhaupt nichts verändert. Der Gesetzgeber hat diesem antiquierten Rollenbild bisher Vorschub geleistet und das Sorgerecht überwiegend den Frauen zugesprochen. Dass sich das nun ändern soll, ist nichts anderes als recht: Damit werden nämlich auch liebgewonnene Selbstverständlichkeiten aufgeweicht. In Zukunft werden wohl beide Geschlechter über ihren Schatten springen müssen- sowohl Männer als auch Frauen!
@ Rafael Bieri:
Es tut mir leid, dass Du jahrelange Streitereien Deiner Eltern miterleben musstest. Nur darfst Du dies nicht verallgemeinern, denn ScheidungspsychologInnen beobachten seit längerem, dass eines der heute häufigsten Probleme von Scheidungskindern ist, dass sie – eben weil es keinen ersichtlichen Konflikt gab – nicht verstehen können, wieso die Eltern überhaupt auseinander gehen. Sich scheiden zu lassen ist für Mütter so einfach und risikolos geworden, dass – gerade in unserer ziellosen Welt – teils zu schnell dieser leichte Weg der Flucht anstelle einer anstrengenderen, wirklichen Problemlösung gewählt wird.
Mit dem Wegzug des Vaters ist dann aber zumindest die von Euch ersehnte Ruhe eingetreten. Ursache davon war jedoch wohl einzig das anhaltende Desinteresse des Vaters (seine Beziehung zur Mutter war vorbei und eine Beziehung zu Euch suchte er nicht – worüber hätte es also Streit geben sollen?). Bemerkenswert finde ich, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Einkehren von Ruhe ganz offensichtlich nicht entgegen stand!
Moderne Väter engagieren sich aber meist ab Geburt um die gemeinsamen Kinder – spätestens jedoch bei der Trennung wollen sie ihre Vaterrolle nicht mehr im Rahmen der bisherigen Aufgabenteilung an die Mutter delegieren. Heutige Väter wehren sich gegen ihre Ausgrenzung durch die Mutter sowie ihre Diskriminierung durch die Justiz- und Sozialbehörden. Damit dauert der elterliche Konflikt auch nach der Trennung weiter an, nur sind jetzt die Kinder im Zentrum des Streits – sowohl als Streitobjekt, -instrument und -partner (es wird um die Kinder gestritten; die Kontaktverweigerung zu den Kindern wird zur Waffe und die Kinder gegen den anderen aufgehetzt). Einzig die Ermahnung der Eltern an ihre gemeinsame elterliche Sorge (i.S.v. Verantwortung) kann dem Einhalt gebieten.
Hier wird vorallem von den bösen Müttern geschrieben welche die gemeinsame Sorge mit den beinhaltenden Rechten und Pflichten malträtieren!
Es gibt aber auch Väter die sich Ihren Rechten wie auch Pflichten entziehen!